Antrag - 12/SVV/0742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf mit Wirkung zum 30.01.2013 neu besetzt.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Mit Wirkung zum 30.01.2013 werden die drei Stadtverordneten der Fraktion Die Andere ihre Mandate niederlegen und Nachrückern Platz machen.

 

Da durch die Neufassung der Kommunalverfassung der Hauptausschuss für die Dauer der Wahlperiode besetzt wird, sind Mandatswechsel nicht mehr durch bloßes Besetzungsrecht der Fraktionen zu vollziehen.

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Unstrittig ist der Hauptausschuss nur dann verfassungsgemäß zusammengesetzt, wenn die Verteilung der Sitze der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung spiegelbildlich entspricht. Da auch die von unserer Fraktion benannten Stellvertreter/innen ihre Mandate abgeben werden, wäre unsere Fraktion ohne Neubildung des Hauptausschusses nicht mehr in diesem vertreten. Damit wäre der Hauptausschuss nicht mehr korrekt zusammengesetzt.

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