Antrag - 12/SVV/0654

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung auf Grundlage des Bundesprogramms zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der Potsdamer Stadtverwaltung einzuführen.

 

Dabei sollen die jeweiligen Geschäftsbereiche im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung des vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes fortan:

a) nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.B. Bürogeräte) beschaffen, sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen;

b) bei Ausschreibungen, sofern möglich, sollen die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ verwendet werden; ansonsten sollen die Kriterien des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbarer Label genutzt werden oder deren Standards;

c) der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) soll – wo wirtschaftlich und technisch möglich – schrittweise auf mindestens 90 % in 2015 gesteigert werden;

d) Einzelmaßnahmen sollen geprüft werden, die sichern, dass sich das eigene Beschaffungs- und Bauwesen spätestens bis zum Jahr 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards (Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung) orientiert;

e) bei geeigneten Ausschreibungen soll bei Bietern als Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder nach gleichwertigen Standards) abgefragt werden;

f) das Personal in den Vergabestellen soll regelmäßig im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung weiter gebildet werden und insbesondere in geeigneten Ausbildungsstätten wie z. B. der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) entsprechende Angebote eingeführt werden.

g) Lebenszykluskosten sollen bereits in die Leistungsbeschreibung einbezogen werden, indem Mindestanforderungen zum Beispiel an den Energieverbrauch gestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Umsetzungsstand regelmäßig, mindestens einmal im Jahr zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Umweltfreundliche Produkte bzw. umweltfreundlicher Einkauf schonen das Klima und die natürlichen Ressourcen. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens berücksichtigen. Bei der Auswahl des Auftragsgegenstands hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, von vornherein eine umweltfreundliche Alternative zu wählen. Beschaffungsstellen können bei der Formulierung auch auf Kriterien aus Umweltzeichen, wie den Blauen Engel und das EU-Umweltzeichen, zurückgreifen. Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung verlangen, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Er kann zum Beispiel eine Zertifizierung nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) oder nach anderen europäischen oder internationalen Normen verlangen.

Die Landeshauptstadt Potsdam kann als öffentlicher Auftraggeber ökologische Kriterien als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbeziehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, nicht diskriminierend sind, in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt wurden und dem Auftraggeber keine unbeschränkte Wahlfreiheit einräumen. Der Zusammenhang zwischen Auftragsgegenstand und Zuschlagskriterium ist dann gegeben, wenn es sich um Eigenschaften handelt, die mit der Ware oder der Dienstleistung unmittelbar verknüpft sind. Beispiele sind der Energie- und Wasserverbrauch, die Lebensdauer, Reparaturkosten oder die Kosten für den Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen wie Kraftstoff oder Druckerfarben. Es kann aber auch schon ein mittelbarer Sachzusammenhang ausreichend sein, beispielsweise sind Anforderungen an Produktionsprozesse und -methoden ausdrücklich zugelassen.

 

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