Antrag - 12/SVV/0745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Vorschläge, die aus der am 27.09.12 im Ortsteil Golm stattgefundenen Einwohnerversammlung resultieren, umzusetzen:

 

1.  Das Bauprojekt unterhalb der Eisenbahnüberführung ist unverzüglich dahingehend zu ändern, dass auf eine Tieferlegung der Reiherbergstraße in diesem Bereich verzichtet und die vormalige  Gradiente  der Straße wiederhergestellt wird.  Die bisher unterlassene formelle Anhörung der Anlieger nach § 10 der Straßenbaubeitragssatzung ist unverzüglich durchzuführen.

 

2.  Für die Reiherbergstraße im Ganzen sind kostensparende Varianten zur Verbesserung des Straßenzustandes zu prüfen und mit den Golmer Bürgern und insbesondere den Anliegern frühzeitig abzustimmen.

 

3.  Für die Anbindung der Baugebiete im Norden von Golm und des Wissenschaftsparks an das überörtliche Straßennetz sind sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln; ebenso sind für das Verkehrsaufkommen, das aus der künftigen Entwicklung des Ortsteils Golm resultiert, übergreifende Lösungskonzepte zu erarbeiten und öffentlich zu diskutieren.

 

 

Über die Umsetzung der Vorschläge der Einwohner ist der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im Dezember zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 09.07.2012 reichten drei Golmer Bürgerinnen dem Oberbürgermeister einen Antrag auf Einberufung einer Einwohnerversammlung ein. Die einzuberufende Einwohnerversammlung sollte Fragestellungen zum Ausbau der Reiherbergstraße und der Beteiligung der Anlieger thematisieren. Der Antrag wurde von mehr als 400 Einwohnern unterzeichnet. Die beantragte Einwohnerversammlung wurde mit erheblicher Verzögerung dann am 27.09.12 durchgeführt.

 

Da die im Antrag aufgeführten Fragestellungen anlässlich der Einwohnerversammlung nicht einvernehmlich geklärt werden konnten, brachten die Initiatorinnen in der Versammlung die aufgeführten Vorschläge zur Abstimmung. Eine deutliche Mehrheit der anwesenden ca. 130 Bürger stimmte diesen Vorschlägen bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme zu.

 

Die Vorschläge bedürfen einer politischen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

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Anlagen

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