Dringlichkeitsvorlage - 01/SVV/0901
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- I/26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2001
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Beschlussvorschlag
Die 2.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 wird beschlossen. Die
Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut
2.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund
des § 79 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird mit Beschluß der
Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen :
§ 1
Die Festsetzung des Haushaltsplanes bleibt unverändert.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher
60.000.000 DM auf 89.600.000 DM festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§ 4
Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.
§ 5
Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.
Potsdam,
Birgit Müller Matthias Platzeck
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Oberbürgermeister
Fazit finanzielle Auswirkungen
Seit
der Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2001 hat sich die
Liquiditätslage erheblich verschlechtert. Dieses liegt zum einen an den noch
nicht abgedeckten Fehlbeträgen sowie der noch nicht realisierten 3.
Gewoba-Tranche. Der durch die Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag der
Kassenkredite liegt gegenwärtig bei 60 Mio DM und wurde im Oktober 2001
erstmals ausgeschöpft. Um die nötige Liquidität für die Begleichung von
Rechnungen, Gehältern sowie Sozialhilfeausgaben bis zum Jahresende sicherzustellen,
ist eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens dringend erforderlich. Der
genehmigungsfreie Höchstbetrag liegt gemäß § 87 Abs.2 Gemeindeordnung bei 89,6
Mio DM. Die Dringlichkeit ergibt
sich daraus, dass es in den vergangenen Wochen zu einem erheblichen
Liquditätsabfluß durch den verstärkten Abbau von Haushaltsresten sowie die sich
immer weiter nach hinten ziehende Abwicklung der 3. Gewoba-Tranche kam, die
nunmehr dazu geführt haben, dass das Kassenkreditvolumen ausgeschöpft ist. Um
die Zahlungsfähigkeit der Stadt Potsdam wieder herzustellen, ist daher eine
umgehende Änderung der Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, um Schaden von
der Stadt abzuwenden. Ein Zuwarten
bis zur nächsten regulären Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2001
hätte zur Folge, dass tarifliche und gesetzliche Ansprüche (z.B. Sozialhilfe,
Löhne und Gehälter, etc.) nicht fristgemäß ausgezahlt werden könnten. Die Angelegenheit duldet daher keinen
Aufschub (vgl. § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung).