Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bereits im Juli 2012 wurden im Sanierungsgebiet Schiffbauergasse weitere Wegeabgrenzungen und Poller zum Schutz von Rasenflächen und Fußwegen hergestellt.

Insbesondere die bisher durch Falschfahrer und Parker beeinträchtigten Freifchen zwischen der Maschinenhalle sowie den Gebäuden des ZKS vom Veranstaltungsplatz bis zur Humboldtbrücke und dem Uferweg sind damit entsprechend geschützt.

 

Die Errichtung eines Kinderspielplatzes ist auf der sich im Eigentum der Stadt befindlichen Freifläche zwischen dem Beachvolleyballfeld der „fabrik“ und der Marina, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, glich. Die Umsetzung dieser bereits auch mit Anliegern dem Grunde nach diskutierten Planungsabsicht, konnte bisher wegen fehlender Mittel nicht erfolgen.

 

Die Anlage des Spielplatzes ist sanierungsrechtlich zulässig, aber nicht sanierungsbedingt.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Herstellung eines Kinderspielplatzes sowie die Aufstellung weiterer Bänke und Sitzmöbel in der Schiffbauergasse müssen Haushaltsmittelr die Planung, Investition und die Sicherung der Nachhaltigkeit (Unterhaltung) eingeplant werden.

 

r die Herstellung eines ca. 500 m² großen Kinderspielplatzes ist mit durchschnittlich 75,00 €/m² zu rechnen, für Wartungs- und Instandhaltungskosten sind dazu weiter hrlich 3,50 €/m² zu kalkulieren. Damit sind Herstellungskosten von ca. 38.000,- € und mind. ca. 5.000,- €r weitere Sitzmöbel einzuplanen. Da die Anlage eines Kinderspielplatzes nicht sanierungsbedingt ist und demzufolge auch nicht in der Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten ist, können diese Kosten nicht aus der Sanierungsmaßnahme (Treuhandvermögen) Schiffbauergasse finanziert werden.

Die Mittel sind in der derzeitigen Haushaltsplanung nicht enthalten.

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