Beschlussvorlage - 12/SVV/0750

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung (Teil Winterdienst) der Landeshauptstadt Potsdam 2013.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Kommunalabgabegesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Winterdienst vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder –unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

Dem folgend wurde auf Basis des vorläufigen Betriebsabrechnungsbogens (BAB) zunächst für 2011 die Kostendeckung ermittelt.

Auf Grund der winterlichen Witterung in der ersten Winterperiode des Jahres 2011 waren mit 62 Einsätzen erheblich mehr Einsätze und zusätzlicher Streuaufwand zu finanzieren als für die geplanten 35 Winterdiensteinsätze.

Damit weist der BAB 2011 gebührenfähige Kosten über 901 TEUR aus. (Anlage S. 1)

Unter Berücksichtigung der möglichen Veranlagung zu Winterdienstgebühren schließt der BAB 2011 insgesamt mit einer Kostenunterdeckung von 264 TEUR ab. (Anlage, S. 1)

 

Mit der Ausschreibung des kommunalen Winterdienstes im Jahr 2010 wird mit den auf S. 5 der Anlage aufgeführten Leistungen der STEP GmbH im Verlaufe eines durchschnittlichen Winters, ermittelt aus den Jahren 2009 bis 2011, für erforderliche 80 Einsätze pro Kalenderjahr, gerechnet. Die umlagefähigen Leistungspositionen finden neben den Kosten zur inneren Leistungsverrechnung Eingang in den BAB 2013 (Anlage S. 4), mit dessen Hilfe die gebührenfähigen Kosten des Jahres 2013 ermittelt worden sind.

Hier fließt die für 2011 ermittelte Unterdeckung ein, so dass mit den Gebühren ein Volumen von 1.605 TEUR zu decken ist.

 

Als Umlegungsmaßstab der Gesamtkosten dienen die Gesamtfrontmeter.

Ergebnis der Divisionskalkulation ist eine Gebühr von 4,72 EUR/ Frontmeter.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Winterdienst vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder –unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

 

Der auf der Basis der Gebührenkalkulation im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagende Zuschussbedarf für 2013 beträgt 786.900 Euro.

 

Anlage Seite 9

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Anlagen

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