Beschlussvorlage - 12/SVV/0752

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Zum Schuljahr 2013/2014 wird am Standort Schilfhof eine Gesamtschule mit 4-5 Zügen in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II errichtet.

2.      Der Beschluss der SVV vom 01.09.2010, Errichtung einer Oberschule am Standort Schilfhof und Schaffung einer Option für ein berufliches Gymnasium, DS 09/SVV/0312, wird aufgehoben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Schulentwicklungsplan 2004-2009, Seite 85, wird auf die Notwendigkeit des Standortes einer weiterführenden Schule im Wohngebiet Am Schlaatz hingewiesen. Im Schulentwicklungsplan 2009-2015 wird der Bedarf aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen begründet.

 

Gemäß Beschluss DS 09/SVV/0409 vom 01.09.2010 sollte zum Schuljahr 2011/2012 am Standort Schilfhof eine Oberschule errichtet werden. Die Kapazität wurde mit drei bis fünf Zügen festgelegt. Außerdem wurde die Option für ein berufliches Gymnasium beschlossen. Mit Bescheid des Ministeriums für Bildung und Sport vom 10.12.2010 wurde die Oberschule genehmigt. Diese Genehmigung umfasst nicht die Errichtung eines beruflichen Gymnasiums am Standort Schilfhof, da hierfür eine Zuordnung zu einem Oberstufenzentrum notwendig ist. Außerdem besteht formal ein berufliches Gymnasium am OSZ II – Wirtschaft und Verwaltung, welches bei Bedarf wiederbelebt werden kann.

 

Ab dem Schuljahr 2013/2014 besteht ein Bedarf an Schulplätzen sowohl in der Sekundarstufe I als auch nachfolgend in der Sekundarstufe II. Dieser Bedarf kann sowohl durch eine Oberschule und ein berufliches Gymnasium als auch durch eine Gesamtschule gedeckt werden.

 

Die Notwendigkeit zur Eröffnung einer weiterführenden Schule ergibt sich aus den steigenden Schülerzahlen im Primarbereich, welche sich in der Klassenstufe 7, bei einer angenommenen Übergangsquote ab dem Schuljahr 2013/2014 in Höhe von 135 %, fortsetzen (Vgl. Tabelle 1).

 

 

Tabelle 1 - Schülerzahlenentwicklung Klassenstufe 6 und 7

 

Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 24 Schülern[1] ergibt sich die nachfolgende Klassen-zahlentwicklung:

 

 

Tabelle 2 – Klassenzahlentwicklung Klassenstufe 7[2]

 

 

 

 

Zum Schuljahr 2012/2013 wurden die Pierre-de-Coubertin-Oberschule (39) und die Oberschule Theodor-Fontane (51) bereits über ihre maximale Kapazität ausgelastet (jeweils 4 statt 3 Züge). Aus der in Tabelle 2 dargestellten Klassenzahlentwicklung geht hervor, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 weitere 2 Klassen notwendig sind und der Bedarf in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Dieser Bedarf kann an den bestehenden weiterführenden Schulen nicht abgedeckt werden.

 

Wie bereits mitgeteilt, kann dieser Bedarf im Schuljahr 2013/2014 sowohl durch eine Oberschule und ein berufliches Gymnasium als auch durch eine Gesamtschule abgedeckt werden.

 

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass bereits zum Schuljahr 2011/2012 am Standort Schilfhof eine Oberschule errichtet werden sollte. Aufgrund der geringen Nachfrage an Oberschulplätzen in den Ü7-Verfahren 2011 und 2012 konnte die Oberschule nicht eröffnet werden. Demgegenüber besteht eine große Nachfrage an Gesamtschulplätzen. Durch die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung wurde deshalb festgestellt, dass eine Oberschule am Standort Schilfhof nicht dem Elternwunsch entspricht und daraus resultierend nicht ausreichend angewählt werden würde. Zum beruflichen Gymnasium ist festzustellen, dass das berufliche Gymnasium des OSZ II Potsdam aufgrund der zu geringen Nachfrage zum Schuljahr 2008/2009 ausgelaufen ist.

 

Um den Bedarf ab dem Schuljahr 2013/2014 zu decken, soll deshalb zum Schuljahr 2013/2014 eine Gesamtschule mit 4 - 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Schilfhof errichtet werden. Gleichzeitig erfolgt die Reduzierung der Zügigkeiten an den beiden genannten Oberschulen auf jeweils 2 Züge sowie die Beibehaltung der 4-Zügigkeit an der Voltaire-Gesamtschule (9)[3] und an der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (32)[4]. Gleichwohl müssen die Zügigkeiten der genannten Schulen aufgrund der dargestellten Klassenzahlentwicklung in den kommenden Schuljahren auf 5 Züge angehoben werden.

 

Standort Schilfhof:

 

Der Schulstandort Schilfhof wurde hälftig mit KP II – Mitteln saniert (2.623.460,93 Euro, davon 2.074.304,30 Euro Fördermittel) und muss gemäß Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) einer dauerhaften schulischen Nutzung zugeführt werden.

 

Durch die Sanierung einer Schulhälfte sind die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung der Schule erfüllt. Mit dem Hochwachsen der Gesamtschule besteht ab Schuljahr 2016/2017 ein Bedarf zur Nutzung der zweiten Schulhälfte.

 

Die Nutzungsänderung von einer Oberschule mit beruflichem Gymnasium zu einer Gesamtschule stellt sich aus Sicht des Fachbereiches Bildung und Sport als schulverwaltungstechnisch unproblematisch dar.

 

Die Größe der Sekundarstufe I entspricht der geplanten Oberschule. Inklusion und Ganztag wurden bei der Planung der Oberschule bereits weitgehend berücksichtigt. LuBK werden an der zukünftigen Gesamtschule nicht eingerichtet.

 

Der Mehrbedarf durch die größere Sekundarstufe II  (im Vergleich zu einem zweizügigen beruflichen Gymnasium) kann mit dem Wegfall von Verwaltungsräumen des beruflichen Gymnasiums größtenteils kompensiert werden. Die Notwendigkeit von separaten Verwaltungsräumen und Lehreraufenthaltsräumen u.a. ist bei der Gesamtschule im Vergleich zu den beiden separaten Schulen (Oberschule, berufliches Gymnasium) nicht mehr notwendig. Eine überproportionale Erhöhung der Kosten ist deshalb aus Sicht des Fachbereiches Bildung und Sport nicht zu erwarten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, am Standort Schilfhof eine Gesamtschule mit 4 - 5 Zügen Sekundarstufe I und 3 Zügen Sekundarstufe II zum Schuljahr 2013/2014 zu errichten. Der Beschluss der SVV vom 01.09.2010, Errichtung einer Oberschule am Standort Schilfhof und Schaffung einer Option für ein berufliches Gymnasium, DS 10/SVV/0409, ist dementsprechend aufzuheben.

 

 

 


[1] Durchschnittswert der vergangenen Jahre

[2] Die Klassenzahlen bis zum Schuljahr 2012/2013 entsprechen den Ist-Zahlen.

 

[3] entsprechend der DS 11/SVV/0987 (Zügigkeit an der Voltaire-Gesamtschule (9))

[4] aufgrund der Baumaßnahmen am Standort Haeckelstraße

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Fazit finanzielle Auswirkungen

-          Bei der Planung Ergebnishaushalt 2013 und Folgejahre ist der Beschlussvorschlag im Unterprodukt 2160011, Oberschule (49), entsprechend berücksichtigt und wird hinsichtlich der geänderten Schulform (neu: Gesamtschule 49) angepasst.

 

-          Ab dem Schuljahr 2013/2014 entsteht ein Mehrbedarf an Personalkosten. Dies wurde bereits bei der Planung  für 2011 und Folgejahre berücksichtigt. Ab September 2013 ist eine 0,75 VZE für den mittleren Dienst erforderlich. In den Folgejahren werden sich mit steigenden Schülerzahlen auch die Stellenanteile erhöhen.

 

-          2010/2011 erfolgte die Sanierung einer Schulhälfte. Damit sind die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung der Schule erfüllt. Mit dem Hochwachsen der Gesamtschule entsteht ab Schuljahr 2016/2017 ein Bedarf zur Nutzung der zweiten Schulhälfte. r die Nutzbarmachung der zweiten Schulhälfte und der Sporthalle ist zunächst der nachfolgende Betrag aus der mittelfristigen Investitionsplanung vorgesehen:

2015: 1.630.000 Euro
Die Summe soll in Abstimmung zwischen KIS und FB 21 aus dem bisher nicht konkreten Schulen zugeordneten Maßnahmepaket „Brandschutz / Sicherheit“ gedeckt werden und soll somitglichst nicht zu Lasten bereits geplanter Schulbaumaßnahmen eingeordnet werden.

 

-          Die Gesamtinvestitionskostenrden nach heutiger Kalkulation einschließlich der Sanierung der Turnhalle 8,37 Mio. € betragen. Diese stehen nur in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit in zukünftigen Haushaltsjahren vollständig zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken. 

 

-          r die Ausstattung des Schulstandortes Schilfhof stehen derzeit 109,5 T€ unter der Investitionsnummer: 21490001 im Unterprodukt 2160011, Oberschule 49, zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 ff. wird die investive Ausstattungsplanung durch den FB 21 für die Jahre 2014 ff. durch Umschichtungen entsprechend fortgeschrieben. Die Planung muss hinsichtlich der geänderten Schulform (neu: Gesamtschule 49) entsprechend angepasst werden.   

 

 

 

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