Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0755

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Bautätigkeiten in der Reiherbergstraße haben am 13.07.2012 begonnen.

 

Der Ausbau der Reiherbergstraße von der Karl-Liebknecht-Straße bis zur Falknerstraße mit einer lichten Höhe von 4,50m unter der Eisenbahnüberführung (EÜ) gehörte 2006 zum Bestandteil des Bauvorhabens Wissenschaftspark Golm (WiPa). Grundlage für die Planung waren der beschlossene Bereichsentwicklungsplan (B-Nr. 301/03) und der Verkehrsentwicklungsplan (B-Nr. 309/03) der Gemeinde Golm, die für die Eisenbahnüberführung Wissenschaftspark 3,50 m und für die Reiherbergstraße 4,50 m festlegten. Ziel war es, durch die Erhöhung der Durchfahrtshe, die Sicherheit für das vorhandene Brückenbauwerk und die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Da die vorhandene Eisenbahnüberführung Reiherbergstraße bei einer tatsächlichen Durchfahrtshöhe von 4,20 mit 4,0 m ausgeschildert war, konnte auch bisher die Reiherbergstraße uneingeschränkt mit LKW befahren werden. Allerdings entsprachen die 20 cm nicht den in den Regelwerken vorgeschriebenen Sicherheitsabständen und Bewegungsspielräumen. Folgerichtig sind in der Plangenehmigung zum Wissenschaftspark und in den Kreuzungsvereinbarungen die erforderlichen Durchfahrtshöhen berücksichtigt worden.

 

 

Der Zustand der Verkehrsanlage einschließlich der Regenentwässerungsanlagen verschlechterte sich zunehmend und erforderte zwingend bauliche Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Ursachen für die Schäden waren:

 

·         verworfene Kleinpflasterdecke,

·         Ausspülungen,

·         mangelnde Entwässerung,

·         nicht reparable Straßenabläufe,

·         unklare Regenwasservorflutsituation und

·         problematische Situation der beidseitigen Gehweganlagen.

 

Es lagen Beschwerden vom Ortsbeirat (OBR) und Bürgern vor. Die zeitnahe Durchführung der Baumaßnahme wurde durch den OBR für dringend notwendig erachtet und unterstützt. Als Straßenbaulastträger ist die Landeshauptstadt Potsdam dafür verantwortlich, das auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß abzuleiten. Nur mit Errichtung einer neuen Regenwasseranlage ist der Anschluss an die bestehende Regenwasserreinigungsanlage in der Straße Am Urnenfeld möglich.

 

Bei dem sich daraus ergebenden erforderlichen Bauumfang in Verbindung mit Leitungsverlegungen war eine Instandsetzung nicht realisierbar. Der gesamte Straßenaufbau war aufzunehmen und ist neu herzustellen. In Verbindung damit gilt es, allen Aspekten im Straßenausbau zukunftsorientiert gerecht zu werden. Dazu zählt auch die bereits 2006 vorgegebene Erhöhung der Sicherheit mit der Gewährleistung einer technisch abgesicherten Durchfahrtshöhe. Durch den Beschluss des OBR am 18.10.2011 (11/OBR/0166) wurde die Tieferlegung bestätigt.

 

Grundlage r die derzeitigen Maßnahmen ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bauprogramm „Reiherbergstraß, Golm (DS 12/SVV/0143) vom 04.04.2012. Damit war die Verwaltung berechtigt, die im Beschlusstext aufgeführten kurzfristigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umzusetzen.

Nach den bereits am 29. November 2011 und am 13. Juni 2012 durchgeführten Informationsveranstaltungen fand am 27.09.2012 eine Einwohnerversammlung nach § 3 Hauptsatzung statt. Grundlage war der Antrag der Einwohner Golms vom 03.07.2012. Mit Schreiben des OBM vom 27.07.2012 an die Antragsteller wurde mitgeteilt, dass die formellen Verfahrensbedingungen gemäß Hauptsatzung geprüft werden und eine weitere Informationsveranstaltung im September geplant sei. Als voraussichtlicher Termin wurde der 27.09.2012 benannt. Neben der Organisation ausreichend großer Räumlichkeiten mussten auch die formellen Rahmenbedingungen gemäß Hauptsatzung und zeitlichen Fristen innerhalb der Verwaltung eingehalten werden. Dazu zählt u. a. die Veröffentlichung der Einladung im Amtsblatt, das an feste Redaktionstermine gebunden ist.

 

Über den Verlauf und das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren. Die Verwaltung kommt dem mit dieser Mitteilungsvorlage nach (siehe Anlage).

In der Anlage sind Verlauf und Ergebnis der Einwohnversammlung dokumentiert. Dieses Protokoll wird auch dem Ortsbeirat und den Einwohnervertretern zur Verfügung gestellt.

 

In der Einwohnerversammlung wurde der Verwaltung ein Antrag der anwesenden 109 Einwohner übergeben, der nunmehr Bestandteil der DS 12/SVV/0665 ist.

 

Zu den einzelnen Punkten des Antrages der Einwohner nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

 

 

 

 

 

 

zu Punkt 1:

„Das Bauprojekt unterhalb der Eisenbahnüberführung ist unverzüglich dahingehend zu ändern, dass auf eine Tieferlegung der Reiherbergstraße in diesem Bereich verzichtet und die vormalige Gradiente der Straße wiederhergestellt wird. Die bisher unterlassene formelle Anhörung der Anlieger nach § 10 der Straßenbaubeitragssatzung ist unverzüglich durchzuführen.“

 

Ein Verzicht auf die Tieferlegung sollte aus fachlicher Sicht nicht erfolgen.

 

Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Reiherbergstraße durch Durchgangsverkehre wird nicht erwartet, da die heutigen und die prognostizierten Verkehrszahlen ausweisen, dass es sich in Golm um vorwiegenden Ziel- und Quellverkehr handelt, der aus der Entwicklung der Gemeinde selbst resultiert. (z. B. Entwicklung Wissenschaftspark).

 

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), §32, wird die zulässige Höhe eines serienmäßigen Kraftfahrzeugs mit 4 m geregelt. Gemäß der „Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) ist bei der Nutzung von LKW eine lichte Höhe von 4,50 m vorzusehen. Die erforderliche lichte Höhe von 4,50 m unter Bauwerken ergibt sich unter Beachtung von 4 m Fahrzeughöhe (StVZO), 20 cm Bewegungsspielraum und 30 cm Sicherheitsraum.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz der Eisenbahnüberführung kann aus Sicht des Straßenbaulastträgers einer Unterschreitung der vorgeschriebenen Durchfahrtshöhe bei einem Straßenausbau in einer Hauptverkehrsstraße fachlich nicht zugestimmt werden.

 

Eine formelle Anhörung nach § 10 der Straßenbaubeitragssatzung kann r das gesamte Bauprogramm „Reiherbergstraß erst erfolgen, wenn folgende Punkte gegeben sind:

 

a)      Einstellung finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Potsdam

b)      hinreichend genaue Planung (Entwurfsplanung)

c)       Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung

d)      Beitragsermittlung für die einzelnen Teileinrichtungen der Verkehrsanlage

 

r das Bauprogramm „Reiherbergstraß liegt zurzeit nur die Vorplanung aus dem Jahr 1998 mit einer Kostenschätzung vor. Auf dieser Grundlage und im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf der Realisierung des gesamten Bauprogrammes ist eine Beitragsermittlung zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Bei der jetzigen Maßnahme handelt es sich um eine vorgezogene Teilleistung zur Gefahrenabwehr, die keiner förmlichen Anhörung lt. Straßenbaubeitragssatzung mit Votum für oder gegen die Baumaßnahme bedarf.

Die Kosten, die durch die Tieferlegung der Fahrbahn zur Gewährleistung der lichten Höhe von 4,50 m entstehen, sind nicht Bestandteil der umlagefähigen Kosten und demzufolge später nicht durch die Anlieger zu tragen. Hingegen sind Mehrkosten, die aus Bauverzögerungen infolge Planungsänderungen bzw. Baustopp resultieren, nicht im Haushalt eingestellt. Diese Kosten sind jedoch umlagefähig.

 

Der Leitungsbau der EWP ist in der 42. KW abgeschlossen. Sollte am 07.11.2012 die Stadtverordnetenversammlung sich dem Punkt 1 des Einwohnerantrages anschließen, wäre eine veränderte Straßenbauplanung insbesondere bezüglich Gradiente, Deckenhöhen und Anpassung der Einbauten zu beauftragen. Die Folgen wären eine erhebliche Bauzeitverlängerung, da der Fertigstellungstermin Ende 2012 nicht mehr einhaltbar wäre und es entstünden Mehrkosten von ca. 150.000 EURO, die nicht im Haushalt eingestellt sind.

 

Diese ergeben sich aus:

-          Nachträge ARGE infolge Bauzeitverlängerung, Stillstand, Vorhaltekosten für Personal und Geräte

-          Sicherungsmaßnahmen Fußngerführung und Verkehrssicherung (Winterbau)

-          provisorischer Asphalteinbau Fahrbahn und Gehweg

-       Regenwasserprovisorien herstellen und warten (u.a. Überpumpbetrieb

-          provisorischer Baustraße für Haus-Nr. 36 (zurzeit nur fußufig erschlossen, kein Müll, kein

       Krankenwagen, keine Feuerwehr)

-          vor Weiterbau müssten all diese Provisorien wieder entfernt werden.

-          Verlängerung des Gestattungsvertrages über fremdes Grundstück zur rückwärtigen

       Erschließung Dachdecker Nr. 38 (zurzeit nur fußufig erschlossen, kein Müll, kein   

       Krankenwagen, keine Feuerwehr)

-          evtl. Sicherungsmaßnahmen Standsicherheit Haus Nr. 8

-          alle Gestattungsverträge mit den Anliegern ssen verlängert werden

-          Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Einschränkung der Durchfahrtshöhe, z. B. Höhenbeschränkungsbalken

-          Korrektur der Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG, erforderlichenfalls unter Einbeziehung des Eisenbahnbundesamtes als Plangenehmigungsbehörde

 

 

zu Punkt 2:

„r die Reiherbergstraße im Ganzen sind kostensparende Varianten zur Verbesserung des Straßenzustandes zu prüfen und mit den Golmer Bürgern und insbesondere den Anliegern frühzeitig abzustimmen.“

 

Dieser Forderung kann vollumfänglich gefolgt werden. Dazu wären die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen. Nach Vorlage der Planung könnte die Abstimmung mit den anliegenden Grundstückseigentümern erfolgen.

 

 

zu Punkt 3:

„r die Anbindung der Baugebiete im Norden von Golm und des Wissenschaftsparks an das überörtliche Straßennetz sind sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln; ebenso sindr das Verkehrsaufkommen, das aus der nftigen Entwicklung des Ortsteils Golm resultiert, übergreifende Lösungskonzepte zu erarbeiten und öffentlich zu diskutieren.“

 

In Verbindung mit aktuellen Planungen zum Bebauungsplan (B-Plan) 129 „rdlich in der Feldmark“ wurde im Rahmen der Planungswerkstatt am 10.08.2012 und 21.09.2012 angeregt, dass die Anbindung des B-Plangebietes nach Norden bis zur Bornimer Chaussee untersucht werden soll. Dies wird im Rahmen des Maßnahmenplans Golm bis Ende 2013 erfolgen. Die Bürger werden in das Verfahren einbezogen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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