Beschlussvorlage - 12/SVV/0749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungssatzung (Teil Winterdienst) der Landeshauptstadt Potsdam 2013.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 49a BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetzes) besteht die Pflicht der Gemeinde zur Durchführung von Winterdienst r Gehwege und Fußngerüberwege, Fußngerzonen (Zeichen 242) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325), soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Die öffentlichen Straßen, einschließlich der Bundesstraßen, innerhalb der geschlossenen Ortslage sind vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

 

Die Auswahl der Straßen, in denen kommunaler Winterdienst auf Fahrbahnen durchgeführt wird (Anlage Straßenverzeichnis), erfolgt entsprechend der bisherigen Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit. Zur Qualitätssicherung und Reduzierung von Leerfahrten erfolgt eine einheitliche Durchführung  aller in der Satzung mit Winterdienst aufgeführten Straßen.

Die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen und Fußngerüberwegen, soweit dies insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist, wird durch die Satzung auf die Eigentümer der  Grundstücke  übertragen. Bei fehlendem baulich hergestelltem Gehweg ist der Anlieger verpflichtet, einen Streifen parallel entlang der Grundstücksgrenze winterdienstlich auf 1,50 m zu betreuen. Dieser Teil der Fahrbahn gilt dann als Gehweg.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) regelt im § 49a die Aufgaben der Kommunen für Straßenreinigung und Winterdienst auf öffentlichen Straßen.

Mit der vorliegenden Satzung sind für das Jahr 2013 die kommunalen Leistungen und Verantwortlichkeiten im Winterdienst bestimmt.

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Anlagen

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