Beschlussvorlage - 02/SVV/0249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Waldstadt II wird gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg Nr. LP 54/032-01 die Sozialstudie für das Haushaltsjahr 2002 in Auftrag gegeben.        

 

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Erläuterung

Die aktuellen Statistiken zeigen eine negative Bevölkerungsentwicklung in den Gebieten des komplexen Wohnungsbaus in Potsdam. Die Segregationsbewegungen in diesen Gebieten haben nicht nur den Bevölkerungsrückgang zur Folge, der Leerstand nimmt zu (ca. 4 %), gleichzeitig wird auch ein sozialer Entmischungsprozess sichtbar.

Die Waldstadt II hatte bisher weniger mit Problemen zu kämpfen als andere Neubaugebiete der Stadt, trotzdem gab es hier ebenso sozialstrukturelle Veränderungen und vermehrte Wegzüge. Der Bevölkerungsverlust von 1991 bis 2001 betrug in der Waldstadt II ca. 28 %. Es mehren sich auch hier die Anzeichen für eine Verschlechterung des Images des Gebietes.

Ab 2002 ist die Waldstadt II Fördergebiet im Rahmen der Förderung zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete durch das Bund/Länder-Programm. Konzeptionelle Voraussetzung der Förderung ist die bereits im Jahre 2000 in Auftrag gegebene integrierte städtebauliche Rahmenplanung. Das Maßnahmekonzept der Rahmenplanung gibt Auskunft über die zu planenden und realisierenden Maßnahmen und deren Prioritäten im Rahmen der Förderung.

Ein wichtiger inhaltlicher Baustein zur Rahmenplanung wird das Sozialgutachten sein. Die  vorhandenen allgemeinen statistischen Daten geben der Stadterneuerung zu wenig Handhabe, um eine entsprechende Gegensteuerung bei negativen sozialstrukturellen Entwicklungen einzuleiten zu können. Mit der geplanten Haushaltsbefragung (ca. 10% der Haushalte im Wohngebiet, ausgewählt nach dem Zufallsprinzip) können die Bewohner Aussagen u.a. zur Wohnzufriedenheit, eventuell zu Wegzugsgründen, zu anderen Ärgernissen oder positiven Wahrnehmungen machen sowie sich an den vorgesehenen Planungsprozessen für die Waldstadt II direkt beteiligen. Durch die anschließend aufbereiteten Angaben können qualifizierte Aussagen über die veränderte Sozialstruktur und deren Ursachen gemacht sowie mögliche Wegzugstendenzen frühzeitig erkannt werden.  

 

Die Förderrichtlinie zur Stadtentwicklung vom 4. April 1997 schreibt  unter Pkt. A.5.1. als Zuwendungsvoraussetzung vor, dass die Durchführung der Maßnahme von den zuständigen Organen des Zuwendungsempfängers beschlossen worden ist. In den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid ist festgelegt, dass der Durchführungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vor der ersten Mittelabforderung zu erwirken und dem Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen zuzuleiten ist.

 

Erläuterung zum Durchführungsbeschluss des Sozialgutachtens Waldstadt II

 

1999 beantragte die Stadt Potsdam beim Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen die Förderung eines Sozialgutachtens für die Waldstadt II. Das Gutachten sollte wegen der zu erwartenden Synergieeffekte parallel zur Rahmenplanung erarbeitet werden.

Die Bereitstellung der Fördermittel durch das Land konnte jedoch erst für das laufende Haushaltsjahr erfolgen. Nunmehr liegt ein entsprechender Zuwendungsbescheid für 2002 vor.

Zuwendungsvoraussetzung ist ein sogenannter Durchführungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung. Dies ist sowohl Forderung aus der Förderrichtlinie als auch Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Gemäß Zuwendungsbescheid vom 15.11.2001 betragen die Gesamtkosten der Sozialstudie 30.678 Euro, der Eigenanteil der Stadt Potsdam hat eine Höhe von  12.271 Euro, die Landeszuwendung beträgt 18.407 Euro. In genau dieser Höhe sind die Kosten im städtischen Haushalt eingestellt:

 

 

 

Einnahmehaushaltsstelle 62600.36103: 18.407 Euro

Ausgabehaushaltsstelle   62600.96007: 30.678 Euro

 

 

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