Beschlussvorlage - 02/SVV/0249
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung einer Sozialstudie für die Waldstadt II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.04.2002
|
Erläuterung
Die
aktuellen Statistiken zeigen eine negative Bevölkerungsentwicklung in den
Gebieten des komplexen Wohnungsbaus in Potsdam. Die Segregationsbewegungen in
diesen Gebieten haben nicht nur den Bevölkerungsrückgang zur Folge, der
Leerstand nimmt zu (ca. 4 %), gleichzeitig wird auch ein sozialer
Entmischungsprozess sichtbar.
Die
Waldstadt II hatte bisher weniger mit Problemen zu kämpfen als andere
Neubaugebiete der Stadt, trotzdem gab es hier ebenso sozialstrukturelle
Veränderungen und vermehrte Wegzüge. Der Bevölkerungsverlust von 1991 bis 2001
betrug in der Waldstadt II ca. 28 %. Es mehren sich auch hier die Anzeichen für
eine Verschlechterung des Images des Gebietes.
Ab 2002
ist die Waldstadt II Fördergebiet im Rahmen der Förderung zur Weiterentwicklung
großer Neubaugebiete durch das Bund/Länder-Programm. Konzeptionelle
Voraussetzung der Förderung ist die bereits im Jahre 2000 in Auftrag gegebene
integrierte städtebauliche Rahmenplanung. Das Maßnahmekonzept der Rahmenplanung
gibt Auskunft über die zu planenden und realisierenden Maßnahmen und deren
Prioritäten im Rahmen der Förderung.
Ein
wichtiger inhaltlicher Baustein zur Rahmenplanung wird das Sozialgutachten
sein. Die vorhandenen allgemeinen
statistischen Daten geben der Stadterneuerung zu wenig Handhabe, um eine
entsprechende Gegensteuerung bei negativen sozialstrukturellen Entwicklungen
einzuleiten zu können. Mit der geplanten Haushaltsbefragung (ca. 10% der
Haushalte im Wohngebiet, ausgewählt nach dem Zufallsprinzip) können die
Bewohner Aussagen u.a. zur Wohnzufriedenheit, eventuell zu Wegzugsgründen, zu
anderen Ärgernissen oder positiven Wahrnehmungen machen sowie sich an den
vorgesehenen Planungsprozessen für die Waldstadt II direkt beteiligen. Durch
die anschließend aufbereiteten Angaben können qualifizierte Aussagen über die
veränderte Sozialstruktur und deren Ursachen gemacht sowie mögliche
Wegzugstendenzen frühzeitig erkannt werden.
Die
Förderrichtlinie zur Stadtentwicklung vom 4. April 1997 schreibt unter Pkt. A.5.1. als
Zuwendungsvoraussetzung vor, dass die Durchführung der Maßnahme von den
zuständigen Organen des Zuwendungsempfängers beschlossen worden ist. In den
Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid ist festgelegt, dass der
Durchführungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vor der ersten
Mittelabforderung zu erwirken und dem Landesamt für Bauen, Verkehr und
Straßenwesen zuzuleiten ist.
Erläuterung
zum Durchführungsbeschluss des Sozialgutachtens Waldstadt II
1999
beantragte die Stadt Potsdam beim Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen
die Förderung eines Sozialgutachtens für die Waldstadt II. Das Gutachten sollte
wegen der zu erwartenden Synergieeffekte parallel zur Rahmenplanung erarbeitet
werden.
Die
Bereitstellung der Fördermittel durch das Land konnte jedoch erst für das
laufende Haushaltsjahr erfolgen. Nunmehr liegt ein entsprechender
Zuwendungsbescheid für 2002 vor.
Zuwendungsvoraussetzung
ist ein sogenannter Durchführungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Dies ist sowohl Forderung aus der Förderrichtlinie als auch Nebenbestimmung des
Zuwendungsbescheides.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Gemäß
Zuwendungsbescheid vom 15.11.2001 betragen die Gesamtkosten der Sozialstudie
30.678 Euro, der Eigenanteil der Stadt Potsdam hat eine Höhe von 12.271 Euro, die Landeszuwendung
beträgt 18.407 Euro. In genau dieser Höhe sind die Kosten im städtischen
Haushalt eingestellt:
Einnahmehaushaltsstelle 62600.36103: 18.407 Euro
Ausgabehaushaltsstelle 62600.96007: 30.678 Euro