Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0793

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Umsetzung der beiden Lärmaktionspläne 08/SVV/0857 (rmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam - Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie) und 11/SVV/0870 (rmaktionsplan 2011 für Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag, Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a und Straßenbahnstrecken der Landeshauptstadt Potsdam) erfolgt gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. entsprechend der geschaffenen planerischen Voraussetzungen. Die Durchführung von Maßnahmen wie:

- Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge

- Errichtung von erforderlichen Lärmschutzwänden bei Straßenneubau/Straßenausbau oder

- Geschwindigkeitsreduzierung

sind kurz-, mittel- bis langfristig im Rahmen der kommunalen Aufgaben im Straßenbau, im Stadtentwicklungskonzept Verkehr und bei der Verstetigung von Verkehr im Rahmen der umweltorientierten Verkehrssteuerung vorgesehen.

Die Anordnung der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch die Straßenverkehrsbehörde ist nur nach Einzelfallprüfung für jeden Streckenabschnitt auf Grundlage eines Lärmgutachtens nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) möglich.

 

Bei der Umsetzung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen sind verkehrstechnische und verkehrsorganisatorische Randbedingungen (Koordinierungsgeschwindigkeit der vorhandenen Grünen Wellen i.V. mit der Reisegeschwindigkeit des ÖPNV) auf den benannten Streckenabschnitten kostenseitig und planerisch zu berücksichtigen.

 

Die Erstellung der Lärmgutachten für die zur Überprüfung empfohlenen Straßenabschnitte erfolgt entsprechend der priorisierten Reihenfolge der Maßnahmenübersicht nach Lärmkennziffer LKZnight und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

 

Als Anlage ist eine Übersicht über alle in den Lärmaktionsplänen aufgeführten Maßnahmen mit aktuellem Arbeitsstand beigefügt, welches als Umsetzungskonzept dient. Der Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen kann dieser Liste entnommen werden. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Umsetzung sind abhängig von den bestehenden Prioritäten und den im städtischen Haushalt zur Vergung stehenden Mitteln. Zurzeit ist es nicht möglich, zusätzliche bisher noch nicht im Haushalt berücksichtigte Maßnahmen in die Bearbeitung aufzunehmen, um einegigere Umsetzung der Lärmaktionspläne zu ermöglichen. Nur durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln ist eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes möglich.

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Erläuterung

 

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Anlagen

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