Antrag - 12/SVV/0803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Wettbewerbsverfahren "Städtebauliche Entwicklung 'Brauhausberg' Landeshauptstadt Potsdam" ist wegen formaler und inhaltlicher Mängel unverzüglich zu korrigieren, inhaltlich zu öffnen und  nach erneuter Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen fortzuführen.

 

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Erläuterung

Begründung:

-          Die am 23.10.2012 erfolgte öffentliche Wettbewerbsbekanntmachung "Städtebauliche Entwicklung 'Brauhausberg" Landeshauptstadt Potsdam entspricht in ihren Grundzügen nicht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 12/SVV/0556 vom 19.09.2012.

 

-          Die öffentliche Wettbewerbsbekanntmachung suggeriert den gesetzten und sich bewerbenden Wettbewerbsteilnehmern, dass mit diesem städtebaulichen Wettbewerb der Wohnungsbau und nicht das Schwimmbad in den Vordergrund des Wettbewerbs gestellt wird.

Die Wettbewerbsbekanntmachung zu diesem nichtoffenen Wettbewerb nach den Richtlinienr Planungswettbewerbe RPW 2008 richtet sich an Architekten und Stadtplaner, die zwei unter eigenem Namen geplante Referenzprojekte in den letzten 10 Jahren erfolgreich im Bereich von Wohnungsbauentwicklung für öffentliche Auftraggeber geplant haben, davon mindestens ein Projekt mit einer Fläche größer/gleich 50.000qm. Von einer solchen, falsch determinierten Teilnahmebeschränkung ist Abstand zu nehmen.

Dagegen sollte die als Empfehlung ausgesprochene Zusammenarbeit der Teilnehmer mit Landschaftarchitekten und Verkehrsplanern zwingend vorgeschrieben werden.

 

-          Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 19.09.2012 ist "optional die Einbeziehung von Minsk und/oder Badgebäude für neue Nutzungen zu untersuchen". Dieser Sachverhalt ist in der Wettbewerbsbekanntmachung inhaltlich nicht deutlich gemacht worden.

 

-          Es ist nicht ersichtlich, ob die von der Wettbewerbsausloberin, der Landeshauptstadt Potsdam, gesetzten 5 Teilnehmer die in der Bekanntmachung angeführten zwingenden Auswahlkriterien auch selbst erllen.

 

1.              Nach den öffentlich zugänglichen Listen der Brandenburgischen Architektenkammer erfüllt mindestens ein Mitglied des von der Ausloberin gesetzten Teilnehmers, der Arbeitsgemeinschaft "Planungsgemeinschaft Löffler / Kühn / Engel, Potsdam", hier Herr Christopherhn, nicht die Voraussetzungen zum Nachweis der Eintragung in der Liste einer Architektenkammer, welcher von jedem Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu erbringen ist.

 

2.              Es ist in der Sache nicht ersichtlich, ob alle gesetzten Teilnehmer das Auswahlkriterium

             

              "zwei unter eigenem Namen geplante Referenzprojekte im Bereich Städtebau/Architektur, die in den letzten 10 Jahren (10/2002–10/2012) erfolgreich im Bereich von Wohnungsbauentwicklung geplant wurden mit den Angaben: Projektbezeichnung; Verfasser; Ort; Öffentlicher Auftraggeber; Planungszeitraum; und Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Wohnungsbauentwicklung mit einer Fläche von größer/gleich 50.000 qm für einen öffentlichen Auftraggeber" erfüllen, wobei dann ohnehin hinsichtlich der Beschränkung auf „Wohnungsbauentwicklung“ Abstand zu nehmen ist.

 

 

-          Zwei (ENS Eckert Negwer Suselbeek Architekten aus Berlin und die Planungsgemeinschaft Löffler / Kühn / Engel aus Potsdam) der insgesamt fünf in der Wettbewerbsbekanntmachung "Städtebauliche Entwicklung 'Brauhausberg" von der Ausloberin gesetzten Teilnehmer

 

1.               Bernd Albers, Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

2.               ENS Eckert Negwer Suselbeek Architekten, Berlin

3.               Planungsgemeinschaft Löffler / Kühn / Engel, Potsdam

4.               petersen pörksen partner, Architekten, Hamburg

5.               André Poitiers, Architekten und Planer, Hamburg

 

haben sich am Wettbewerb "Ehemaliger Langer Stall und Feuerwache" beteiligt. Jurymitglieder beim Wettbewerb "Langer Stall" waren unter anderem die beiden Mitglieder des Gestaltungsrates Frau Staatsrätin a.D. Dipl.-Ing. Ulla Luther und Herr Dipl.-Ing. Martin Reichert, die nach bisherigem Kenntnisstand ebenfalls als Juroren für den Wettbewerb "Städtebauliche Entwicklung Brauhausberg" vorgesehen sind.

 

Es kann ein Unabhängigkeitskonflikt erwachsen, wenn in Planungs- und Ideenwettbewerben dieselben Juroren und Wettbewerbsteilnehmer aufeinanderstoßen. Architektonische teilnehmerspezifische "Handschriften" sind erkennbar und führen zur indirekten Beeinflussung bei der Entscheidungsfindung der Juroren.

 

-          Darüber hinaus ist Unabhängigkeit des für die Jury-Besetzung vorgesehenen Architekten des Masterplanes zur Speicherstadt und dem Brauhausberg, Herrn Christoph Kohl (Architekturbüro Krier – Kohl) anzuzweifeln. Durch die verschiedenen öffentlichen Debatten, Veranstaltungen und nicht zuletzt durch das eindeutige Ergebnis der Bürgerbefragung zum Standort eines Schwimmbadneubaus in der Landeshauptstadt Potsdam ist der Masterplan obsolet. Es ist nicht nachvollziehbar, wie dessen Autor nun unbefangen die angestrebte Juryfunktion wahrnehmen kann.

 

-          Gemäß § 2 "Wettbewerbsbeteiligte" der  Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 und hier Absatz 3 sollte das Preisgericht unabhängiger Berater des Auslobers sein. Es sollte bei der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs, z.B. im Rahmen einer Preisrichtervorbesprechung, mitwirken, da das Preisgericht über die Wettbewerbsarbeiten entscheidet. Es ist fraglich, ob dieser, auch vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vertretenen Empfehlung gefolgt wird.

 

 

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