Beschlussvorlage - 12/SVV/0697

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / Amundsenstraße" entschieden (siehe Anlagen 1 und 2).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstre / Amundsenstraße" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

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Erläuterung

Kurzeinführung:

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:              Abwägungsvorschlag Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange              (21 Seiten)

Anlage 2              Abwägungsvorschlag zur Betroffenenbeteiligung               (1 Seiten)

Anlage 3:              Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 4:              Begründung              (167 Seiten)

 

Zu Punkt 1              Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (Anlagen 1 und 2)

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge zu den Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

In der Zeit vom 04.01.2012 bis zum 03.02.2012 wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich keine Bürger zur Planung geäert.

 

Mit Schreiben vom 22.12.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans aufgefordert. Es sind 8 Stellungnahmen eingegangen. Bei den Trägern, die sich nicht geäert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) hat diverse Anregungen, Bedenken und Hinweise seitens der einzelnen Fachreferate vorgetragen. Sofern sie nicht bereits in der Planung berücksichtigt sind, beziehen sich u.a. auf die Themenbereiche Baum- und Artenschutz.

Das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände vertritt u. a. die Auffassung, die Eingriffe in den Gehölzbestand seien nicht hinreichend kompensiert. Ebenso sei eine Bebauung nur in deutlich lockerer Bauweise mit den Ansprüchen der landschaftlichen Einbindung vereinbar.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Die Belange des Baumschutzes und des Artenschutzes werden im Umweltbericht ausführlich dargelegt und wurden aufgrund der vorgetragenen Stellungnahmen ergänzt. Diesbezügliche Festsetzungen im Bebauungsplan sind über die bereits enthaltenen Regelungen aus städtebaulicher Sicht nicht erforderlich.

Auch eine Bewertung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe und der daraus resultierende Kompensationsbedarf erfolgt ausführlich im Umweltbericht. Mit den zuständigen Fachbehörden sind intensive Abstimmungen geführt worden, um die Einbindung der geplanten Bebauung in den Landschaftsraum zu gewährleisten.

 

 

Anlage 2 – Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen zur Betroffenenbeteiligung

Ohne die Grundzüge der Planung zu berühren, wurde der Bebauungsplanentwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert. Die Änderungen bezogen sich auf den Wendehammer im Bereich der Planstraße A (Haeberlinweg). Zum einen war der Standort des Wendehammers geringfügig zu verschieben, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen. Aus rechtlicher Sicht war zudem die textliche Festsetzung zu dem den Wendehammer betreffenden Geh-, Fahr- und Leitungsrecht anzupassen. Die bisher vorgesehene Bedingung, "Bis zur Fortführung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche "Planstraße A" außerhalb des Geltungsbereichs …" soll entfallen, da derzeit noch nicht konkret absehbar ist, wann die Fortführung der Planstraße A erfolgen wird. Die Fläche bleibt jedoch weiterhin als Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Absicht der Stadt, die Planstraße A entsprechend der Rahmenkonzeption fortzuführen und weitere Bauflächen zu erschließen.

 

Mit Schreiben vom 19.07.2012 wurden die vier von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer über die beabsichtigte Planungsänderung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Änderungen wurden von allen Betroffenen zur Kenntnis genommen bzw. es wurde Zustimmung dokumentiert. Bedenken wurden nicht erhoben.

 

Zu Punkt 2:              Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung (Anlagen 3 und 4)

Die Stadtverordnetenversammlung sollte den Änderungen, die Gegenstand der Betroffenen-beteiligung waren, zustimmen, so dass diese zum Inhalt des Bebauungsplans werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde an die aktuelle Sach- und Rechtslage angepasst.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann über die Abwägung gemäß Anlagen 1 und 2 entschieden und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraß gefasst und die dazugehörige Begründung gebilligt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Anlage Realisierungskosten als pdf
 

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Anlagen

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