Beschlussvorlage - 12/SVV/0701

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan SAN B 08 „Babelsberg Süd“ ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB als einfacher Bebauungsplan aufzustellen.

 

und

 

r das Sanierungsbiet Babelsberg Süd ist eine Gestaltungssatzung gemäß § 81 Abs. 1 der BbgBO aufzustellen.

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Erläuterung

Siehe Anlage 1 Begründung

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans sowie der Gestaltungssatzung erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Sanierungsmaßnahme Babelsberg.

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Anlagen

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