Beschlussvorlage - 12/SVV/0850
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Rücknahme der Preiserhöhung BUGA-Park
bzgl. DS 12/SVV/0489
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2012
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Am 19.09.2012 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, die in 2010 eingeführte Preiserhöhung für Tagestickets im Volkspark Potsdam von 1,-- Euro auf 1,50 Euro wieder rückgängig zu machen. Dies erscheint aufgrund der Finanzlage und der Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK nicht hinnehmbar, so dass die Aufhebung dieses Beschlusses aus folgenden Gründen angestrebt wird:
Die Preisanhebung von 1,- Euro auf 1,50 Euro für normale Tagestickets in der Zeit vom 1. März bis 30. November erfolgte zum 1. April 2010 auf Grundlage einer Abstimmung zwischen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und dem Geschäftsbereich 4. Seitens des Geschäftsbereichs wurde eine Erhöhung der Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Volksparks gefordert, um die städtische Kapitalausstattung für den BgA Potsdams Neue Gärten weiter reduzieren zu können.
Die Preiserhöhung wurde von den Besuchern des Volksparks nahezu widerspruchslos hingenommen. Die Besucherzahlen haben sich von 2008 bis 2011 stetig gesteigert von 368.500 Besuchern in 2009 (vor der Preiserhöhung) auf 399.500 Besucher in 2011. Ein Besucherrückgang aufgrund der Preiserhöhung ist damit nicht nachweisbar.
Sofern die Preiserhöhung rückgängig gemacht werden würde, entstünden im Jahr 2013 folgende Einnahmeverluste (auf Basis der Verkaufszahlen von 2011 berechnet), die - sofern das Leistungsangebot nicht eingeschränkt werden soll - durch zusätzliche städtische Haushaltsmittel ausgeglichen werden müssten, da diese Bedarfe nicht in der Wirtschaftsplanung für 2013 berücksichtigt sind:
- Verlust durch geringere Einnahmen beim Verkauf von Tagestickets: 35.000,- Euro
Verlust durch geringere Einnahmen beim Verkauf von Jahreskarten: 20.000,- Euro
55.000,- Euro
Der Einnahmeverlust bei den Jahreskarten entsteht aufgrund der erforderlichen Reduzierung der Jahreskartenpreise in Folge der Verringerung der Tagesticketpreise.
Die Summe von 55.000,- Euro wäre jährlich zusätzlich bereitzustellen.
Darüber hinaus fallen folgende Einmalkosten für die Umstellung des Ticketsystems in 2013 an, die ebenfalls durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gedeckt werden müssten:
- Einmalkosten für die Umstellung des Ticketsystems Umprogrammierung von Kassen und Ticketautomaten: 6.000,- Euro
Neubeschilderung Eintrittssystem: 12.000,- Euro
18.000,- Euro
Fazit:
Für das Jahr 2013 fällt ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 73.000,- Euro an. Die Bereitstellung dieser Mittel wäre aus Sicht der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH als Bewirtschafterin des Volksparks die unabdingbare Voraussetzung für die Rücknahme der Preiserhöhung, sofern das Leistungsniveau nicht abgesenkt werden soll.
Im Vergleich zu anderen bewirtschafteten Parkanlagen stellt sich der Eintrittspreis in Höhe von 1,50 für ein reguläres Ticket im Volkspark wie folgt dar:
Britzer Garten, Berlin: 3,- Euro
Luisenpark Mannheim: 3,- Euro
Elbauenpark Magdeburg: 3,- Euro
IGA-Park Rostock: 1,- Euro
Im Grundsatz wird der Preis von 1,50 für ein reguläres Ticket als angemessen erachtet, da die Besucher eine Vielzahl von kostenlosen Serviceleistungen erhalten, wie etwa:
· kostenlose Grillplätze
· hoher Pflege- und Reinigungsstandard
· Besucher- und Informationsservice
· ausreichende Versorgung mit Toiletten zur kostenlosen Benutzung
· kostenlose Kleinveranstaltungen und kulturelle Angebote.
Angesichts der nach wie vor sehr angespannten Haushaltslage der LHP erscheint es unabdingbar die Aufhebung des Beschlusses 12/SVV/0489 der STVV zur Rücknahme der Preiserhöhung BUGA-Park vom 19.09.2012 von 1,-- Euro auf 1,50 Euro zu erreichen, damit die vorgenannten Einnahmeverluste und die Umstellungskosten von insgesamt 73.000,- Euro und ein Ausgleich aus städtischen Haushaltsmitteln im Jahr 2013 vermieden werden;
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Aufhebung des Beschlusses 12/SVV/0489 der STVV zur Rücknahme der Preiserhöhung BUGA-Park vom 19.09.2012 von 1,-- Euro auf 1,50 Euro könnten die nachstehenden Einnahmeverluste im Jahr 2013 und ein Ausgleich aus Haushaltsmitteln vermieden werden;
- Verlust durch geringere Einnahmen beim Verkauf von Tagestickets: 35.000,- Euro
Verlust durch geringere Einnahmen beim Verkauf von Jahreskarten: 20.000,- Euro
55.000,- Euro
- Einmalkosten für die Umstellung des Ticketsystems Umprogrammierung von Kassen und Ticketautomaten: 6.000,- Euro
Neubeschilderung Eintrittssystem: 12.000,- Euro
18.000,- Euro
Gesamt: 73.000,- Euro
![Loading...](./wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)