Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0687

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2012 per Beschluss (DS 12/SVV/0531 die Verwaltung beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob sich mit dem Abriss des Speichers auf dem Grundstück der Firma Groth die Möglichkeit ergibt, den Uferweg durchgängig am Wasser entlang zu führen, und die notwendigen Verhandlungen mit dem Investor zu führen. Das Ergebnis der Prüfung wird hiermit vorgelegt.

 

Entlang des östlichen Havelufers gibt es bereits einen öffentlichen Uferweg, der im Norden vom Babelsberger Park kommend, an der Havel entlang des Zentrum-Ost und über die Nuthe in Richtung Südwesten entlang der Neuen Fahrt bis zur Babelsberger Straße an der Langen Brücke führt.

 

Der bestehende Uferweg entlang der Neuen Fahrt soll zukünftig nach Südwesten fortgesetzt werden, die Lange Brücke und die Eisenbahnbrücke an der Heinrich-Mann-Allee unterqueren, als Uferpromenade entlang der nördlichen Speicherstadt, durch das ehemalige Mühlengelände bis zum Platz Zur Königlichen Hofbrauerei und danach durch die südliche Speicherstadt führen. Die geplante Trasse des Fuß- und Radwegs folgt dem Erschließungskonzept, das mit den Eigentümerinnen der mittleren und südlichen Speicherstadt abgestimmt ist.

 

Im Sinne des Beschlusses (DS 12/SVV/0531) hat die Verwaltung das Gespräch mit der Eigentümerin des mittleren Teils der Speicherstadt geführt. Die Groth-Gruppe hat ihre Planung mehrfach in den Gremien sowie im Gestaltungsrat vorgestellt; auf dieser Grundlage ist die Grundstücksveräerung nach einem intensiven Planungsprozess erfolgt. Die von der Groth-Gruppe für die Bebauung auf den privaten Grundstücken der mittleren Speicherstadt gestellten Bauanträge sind nach detaillierter Abstimmung mit der Verwaltung bereits positiv beschieden worden. Dies gilt auch für die direkt an der Havel gelegenen Baublöcke A und C.

 

In dem Gespräch hat die Groth-Gruppe eine Wegeführung über ihre Grundstücke direkt an der Havel sowie eine Änderung ihrer Investitionsvorhaben abgelehnt. Es besteht die alleinige Bereitschaft des Investors zu einer tiefer liegenden Wegeführung vor der Uferspundwand (wie schon in der bekannten Mitteilungsvorlage DS 12/SVV/0029 beschrieben).

 

Insofern gibt es keine Möglichkeit, über das ehemalige Mühlengelände direkt entlang der Havel einen Uferweg zu führen. Der öffentliche Fuß- und Radweg wird, wie zwischen der Eigentümerin und Landeshauptstadt einvernehmlich abgestimmt, durch die zukünftig westlich parallel zur Leipziger Straße führende Straße „Am Speicher“ verlaufen, bevor er über den Platz Zur Königlichen Hofbrauerei nach Süden fortgesetzt wird.

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Erläuterung

 

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