Beschlussvorlage - 12/SVV/0827

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam,

 

2.      Der unter 1. beschlossene Mustergesellschaftsvertrag wird Anlage zum Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam,

 

3.      Die Gesellschaftsverträge der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, der Pro Potsdam GmbH, der Stadtwerke Potsdam GmbH und der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH sind an die Regelungen des unter 1. beschlossenen Mustergesellschaftsvertrages anzupassen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

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Begründung:

 

 

Sachverhalt

 

In den Gesellschaftsverträgen der Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wurden insbesondere die gesellschafts- und kommunalrechtlichen Vorschriften, welchen diese unterliegen, bislang bereits weitgehend festgeschrieben.

 

Vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und den Empfehlungen der Transparenzkommission (siehe Abschlussbericht) wurde der Mustergesellschaftsvertrag für die Mutterunternehmen der LHP nun mehr überarbeitet. Berücksichtigung fanden des Weiteren Hinweise des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, des Rechnungsprüfungsamtes, des Rechtsamtes der LHP sowie der Unternehmen selbst.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die einzelnen Gesellschaftsverträge der Unternehmen der LHP werden auf der Grundlage der Vorgaben des Mustergesellschaftsvertrages für Mutterunternehmen überarbeitet, wobei spezielle Regelungen, wie z.B. der Gemeinnützigkeit, aufgenommen werden.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält. Somit werden die Gesellschaftsverträge der einzelnen Unternehmen nochmals separat der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Im ersten Halbjahr 2013 wird des Weiteren ein Mustergesellschaftsvertrag für die Tochter-unternehmen (unmittelbare Beteiligungen) erstellt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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