Antrag - 12/SVV/0823
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewirtschaftungszuschuss Karl-Liebknecht-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2012
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30.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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15.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.01.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der erforderlichen Anpassung des Bewirtschaftungszuschusses der Stadt Potsdam für das Karl-Liebknecht-Stadion sicherzustellen, dass neben dem mehrfachen Frauenfußballmeister 1.FFC Turbine Potsdam, der das Karli für seine Bundesliga- und Champions-League-Heimspiele nutzt, auch gemeinnützige Vereine den Kunstrasenplatz kostenlos für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb nutzen können.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2013 über den erreichten Sachstand zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Der Lokalpresse entnahmen wir vor einigen Wochen, dass die Stadt Potsdam derzeit über eine Anpassung des Bewirtschaftungszuschusses für das Karl-Liebknecht-Stadion mit dem SV Babelsberg 03 verhandelt. Da der Zuschuss von vornherein bei weitem nicht kostendeckend kalkuliert war und sich die Bewirtschaftungskosten inzwischen durch Umbau und Erweiterung des Stadions deutlich erhöht haben, begrüßt die Fraktion Die Andere die Anpassung des Zuschusses ausdrücklich.
Im Erbbaupachtvertrag für das Karli wurde zwischen der Stadt Potsdam und dem SV Babelsberg 03 nicht nur ein festgelegter Bewirtschaftungszuschuss vereinbart, sondern dem 1. FFC Turbine auch die kostenlose Nutzung des Stadions für seine Heimspiele zugesichert. Die Kosten dafür übernahm die Stadt mit der Zahlung des Bewirtschaftungszuschusses. Vor Abschluss des Erbbaupachtvertrages sah die Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung für die Nutzung des Stadions ein Nutzungsentgelt von 20 % der Bruttoeinnahmen (z.B. Kartenverkauf, Gastronomie, Fernsehgelder, Werbeeinnahmen) aber mindestens 765 pro Spiel vor. Diese Regelung entfiel mit der Übernahme des Stadions durch den SV Babelsberg 03.
Nach Ansicht unserer Fraktion sollte die Förderung von Sportvereinen nicht an der regulären städtischen Sportförderung vorbei erfolgen. Zumindest sollte ausgewiesen werden, zu welchen Anteilen der Bewirtschaftungszuschuss der Stadionbewirtschaftung dient und welcher Anteil als Förderung von Sportvereinen zu verstehen ist.
Außerdem gehen wir davon aus, dass die Vereine die Stadt Potsdam bei der städtischen Sportförderung den Jugend- und Breitensport nicht benachteiligen sollte. In Potsdam können gemeinnützige Sportvereine für den Spiel- und Trainingsbetrieb städtische Sportanlagen weitgehend kostenlos nutzen. Dies ist für diese Vereine der wichtigste Teil der städtischen Sportförderung. Bereits vor mehr als 10 Jahren stellte die Stadtverwaltung fest, dass in Potsdam mindestens sechs Fußball-Großfeldplätze insbesondere in Babelsberg und im Potsdamer Norden fehlen. Inzwischen sind die Platzkapazitäten vollständig ausgeschöpft. Einige Vereine nutzen zusätzlich nicht-städtische Sportanlagen, um ihren Spiel- und Trainingsbetrieb aufrechterhalten zu können. Es erscheint naheliegend, dass die Stadt Potsdam auch für diese Vereine eine kostenlose Nutzung der Sportanlagen ermöglicht.