Beschlussvorlage - 12/SVV/0883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

r den Deckungskreis des Sportareals am Luftschiffhafen (DK 2193 – Aufwand Miete und Zuschuss) wird der überplanmäßige Aufwand/Auszahlung i.H.v. 214.429,32 € im Haushaltsjahr 2012 genehmigt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages aufgefordert worden, die angezeigten Mehrbedarfe für die Bewirtschaftung der Sportanlagen und bzgl. des Geschäftsbesorgungsentgeltes zu untersetzen und zu belegen. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem FB 21 zur Verfügung gestellt und geprüft. Im Ergebnis der Prüfung sind alle Kostensteigerungen nachgewiesen.

 

Geschäftsbesorgungsentgelt (Geschäftsbesorgungsvertrag § 6):

 

-          Tarifsteigerungen Personal 41.000 €

 

Geschäftsbesorgung Bewirtschaftung (Geschäftsbesorgungsvertrag § 4):

 

-          Erstattung des Forderungsausfalls entsprechend § 4 Geschäftsbesorgungsvertrag (Altforderung gegenüber Uni Pdm) i.H.v. 56.926 €

-          Mehraufwand Instandhaltung und Betriebskosten 192.000 €

 

Bauunterhaltung gem. Zuwendungsbescheid vom 19.06.2012

 

-          erhöhter Eigenanteil aus dem Zuwendungsbescheid zur Bauunterhaltung 51.880 €

-          Vorfinanzierung des Zuwendungsbetrages r die Bauunterhaltung für 2013/2014 20.752 €

 

Der gesamte Mehraufwand r die Bewirtschaftung und Betreibung der Sportstätten der LHP beträgt somit 362.558 €. Von diesem Mehraufwand konnten 262.670 € durch Minderaufwendungen in anderen Aufwandspositionen des Deckungskreises für den Luftschiffhafen gedeckt werden. r die Bewirtschaftung und Betreibung der städtischen Sportanlagen bleibt somit ein Mehraufwand von 99.987,82 € erhalten. 

 

Mehraufwand Bewirtschaftung Luftschiffhafen (in €)

Tarifsteigerungen Personal

41.000

Erstattung des Forderungsausfalls entsprechend § 4 GBV (Altforderung gegenüber Uni Pdm)

56.926

erhöhter Eigenanteil aus dem Zuwendungsbescheid 2012 zur Bauunterhaltung

51.880

Vorfinanzierung der Zuwendungsbeträge für Bauunterhaltung 2013/2014

20.752

Mehraufwendungen Instandhaltung und Medien

192.000

Gesamt

362.558

Deckung im Deckungskreis für den Luftschiffhafen (DK 2193)

262.570,18

Verbleibender Mehraufwand

99.987,82

 

Zuwendung Wohnheim

 

r das Jahr 2012 wurde seitens der Wohnheimträgerin, der LSH GmbH, eine Förderung i.H.v. 1.454.875,76 € beantragt. Die Prüfung der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten hat ergeben, dass nach § 6 Teil C Vereinbarung zum Wohnheim Luftschiffhafen kalkulierten Kosten zu ca. 92 % zuwendungsfähig sind. Nicht zuwendungsfähig ist die Beschaffung von aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen (größer 150 € netto). Hierzu gibt es eine Festlegung der Beratung am 21.03.2012 zwischen dem Servicebereich 11 und der LSH GmbH, dass diese Vermögensgegenstände ausschließlich aus Erträge gegenüber Dritten beschafft werden dürfen. Diese Regelung ist auch in die Nebenbestimmungen zum ZWB aufgenommen worden. In der Kostenkalkulation der LSH GmbH sind die aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstände i.H.v. 110.816,44 € angesetzt. Die einnahmeseitige Prüfung der Kostenkalkulation hat ergeben, dass Einnahmen gegenüber Dritte i.H.v. 93.282,24 € kalkuliert sind. D.h., es bleiben nicht gedeckte Beschaffungskosten i.H.v. 17.534,20 €. Diese sind von der beantragten Zuwendung abzuziehen. Weiterhin wurden einnahmeseitig die nach der am 01.08.2012 in Kraft getretenen Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim erzielten Einnahmen nicht berücksichtigt. Die Hochrechnung dieser Entgelte durch die LSH GmbH hat eine Gesamteinnahme von 70.000 € ergeben. Diese sind ebenfalls von den zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen. Im Ergebnis ist der Trägerin des Wohnheimes Luftschiffhafen ein Ausgleich zu den nicht kostendeckenden Entgelten i.H.v. 1.367.341,50 € zu gewähren. Die genannte Zuwendung überschreitet den Haushaltsplanansatz von 1.294.900,00 € um 72.441,50 €

 

Mehraufwand Zuwendung Wohnheim (in €)

Beantragte Zuwendung

1.454.875,76

Ansatz Haushaltsplanung

1.294.900,00

Zuwendungsfähiger Ausgleich der Kosten

1.367.341,50

Verbleibender Mehraufwand

72.441,50

 

 

Brandschutz Schwimmhalle am Luftschiffhafen

 

Es besteht ein wesentlicher Mangel im Bereich des Fluchttreppenhauses der Schwimmhalle am Luftschiffhafen. Dieser Mangel wurde durch den TÜV Rheinland im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung der raumlufttechnischen Anlagen am 16.07.10 festgestellt. Die Bauaufsicht forderte im Rahmen der Brandschau am 23.09.2010 eine Abstellung des Mangels bis zum 03.11.2010. Nach entsprechender Angebotseinholung, Rücksprache mit dem TÜV und Erstellung eines Brandschutzgutachtens durch das Büro Zauft wurde die Maßnahme im Rahmen des Baunterhaltes 2012 geplant. hrend der begonnen Arbeiten im Jahr 2012, wurden am 12.07.  zusätzliche umfangreiche statische Maßnahmen sichtbar. Folgend wurde zur weiteren Projektierung und Bauüberwachung ein Architekturbüro beauftragt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden zwischenzeitlich auf ca. 120 T€ geschätzt. Eine anteilige Finanzierung durch BMI/BVA und MBJS wurde in Aussicht gestellt (Förderung bis zu 65 %). Die Deckung der notwendigen Eigenmittel in 2013 i.H.v. 42 T€ ist somit im Haushalt der LHP sicherzustellen.

 

In Summe der genannten Mehrbedarfe ergibt sich für den Deckungskreis des Sportareals am Luftschiffhafen (DK 2193 – Aufwand Miete und Zuschuss) ein überplanmäßiger Aufwand i.H.v. 214.429,32 €.

 

Mehraufwand Deckungskreis Luftschiffhafen in €

Geschäftsbesorgung

99.987,82

Zuwendung Wohnheim

72.441,50

Brandschutz Schwimmhalle

42.000,00

Gesamt

214.429,32

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswqirkungen:

 

2012: überplanmäßiger Aufwand i.H.v. 214.429,32 € - zahlungswirksam in 2012

 

Der Mehraufwand ist in folgenden Produktkonten entstanden:

 

3671003.5315000  (Zuwendung Wohnheim) => 72.441,50 €

4242001.5315000 (Geschäftsbesorgung Luftschiffhafen) => 141.987,82 €

 

Die Deckung des überplanmäßigen Aufwandes i.H.v. 214.429,32 € erfolgt aus dem Deckungskreis 1011 (geplante Zinsen für Kassenkredite). 

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Anlagen

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