Antrag - 12/SVV/0764

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

An jeder Schule ist mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle einzurichten, die als Ansprechpartner während der gesamten Unterrichtszeit und mit eigenen Räumlichkeitenr die Interessen und Probleme der Kinder und Jugendlichen da ist.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2013/14 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 3841 Punkte. Er wurde unter der Nummer 6 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung übergeben.

 

Ergänzung:

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Zwar bestätigte die im Vorjahr durchgeführte „START“-Evaluation der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam die bereits 2007 verwaltungsseitig konstatierten und seitdem tendenziell weiter gestiegenen sozial-emotionalen Defizite sowie die damit verbundenen Problembelastungen von Schülerinnen und Schülern, woraus auch Unterstützungsmehrbedarfe an schulbezogener Sozialarbeit resultieren. Gleichwohl stellen die Evaluationsbefunde - ebenso wie die dem Bürgervorschlag zugrunde liegende Problembeschreibung - zuvörderst eine kritische Rückfrage an das für die Wahrnehmung und Absicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule originär zuständige Bildungssystem selbst dar (zur Frage, wie das Land stärker als bisher zur Problemlösung systemeigene Ressourcen nutzt bzw. zusätzliche bereitstellt).

Wie das schulbezogene Hilfe- und Unterstützungssystem der Jugendhilfe künftig entsprechend des Bedarfs ausgerichtet werden soll, ist Auftrag und Gegenstand eines derzeit laufenden, ergebnisoffenen Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozesses.

 

Kosten der Umsetzung / Folgekosten:

Die Schulsozialarbeit ist eine pflichtige Leistung gemäß § 13 SGB VIII - KJHG i.V.m.  §§ 74 und 79 (2) SGB VIII - KJHG sowie §  24 Brandenburgisches AGKJHG (Jugendförderplan). Bei Umsetzung des Bürgervorschlags würde sich die kommunale Förderung von derzeit 374.000 Euro (10 SozialarbeiterInnen inkl. Projektkoordination an 10 Potsdamer Schulen) zzgl. 18.300 Euro für Betriebs- und Sachkosten um 1.305.000 Euro auf 1.740.000 Euro (40 SozialarbeiterInnen an 40 Potsdamer Schulen) zzgl. Projektkoordination sowie entsprechende Betriebs- und Sachkosten erhöhen.

 

>> Aktualisierung vom Mitte Oktober 2012:

Der ursprünglich bis Sommer 2012 geplante Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess ist derzeit immer noch nicht abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse des gemeinsamen Workshops von Jugendhilfe und Schule am 27.09.2012 lassen einen Konzeptüberarbeitungs- und -umsetzungs-prozess von ca. zwei weiteren Jahren vermuten. Angesichts des geplanten Doppelhaushaltes 2013/2014 ist eine Wirksamkeit diesbezüglicher Entscheidungen somit erst ab dem Schuljahr 2014/2015 zu erwarten.

Bis dahin gilt der bisherige Status Quo fort, d.h. wird das bisherige System Potsdamer Schulsozialar-beit inhaltlich und strukturell weiter optimiert sowie bis Ende 2013 um (derzeit 14) sozialarbeiter-ische Projekte an Potsdamer Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ergänzt.

 

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:

Produkt:3660000 / Konten: 5317100 und 5318100

 

>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:

Keine Empfehlung, da zum einen die dem Bürgervorschlag zugrunde liegende Problembeschreibung zuvörderst eine kritische Rückfrage an das für die Wahrnehmung und Absicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule (gemäß § 4 Absatz 1 i.V.m. Absatz 5 BbgSchG) originär zuständige Bildungssystem selbst darstellt, d.h. das L a n d stärker als bisher zur Problemlösung systemeigene Ressourcen nutzen bzw. zusätzliche bereitstellen muss. Zum anderen ist der kommunale Diskussions- und Entscheidungsprozess zur künftigen Gestaltung des Systems von Sozialarbeit an Potsdamer Schulen noch nicht abgeschlossen.

 

Originalvorschlag: ...

Noch immer gibt es nicht an jeder Potsdamer Schule SchulsozialarbeiterInnen. Der ständig wachsende Bedarf nach AnsprechpartnerInnen für die Schüler und Schülerinnen muß endlich Beachtung finden. Es gibt viele Probleme in den Schulen, zu volle Klassen, Übergang vom Kindergarten in die Schule oder der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule, die dann meist auch nicht die Erstwunschschule der SchülerInnen ist, Perspektivlosigkeit durch Leistungsdruck und schlechte oder gar keine Schulabschlüsse, Armut durch Arbeitslosigkeit der Eltern und bald auch noch das Thema Inklusion Die Schülerinnen brauchen einen "Anwalt" der sich für ihre Interessen an der Schule einsetzt. Wenn die Schulsozialarbeit nicht ausgebaut sondern abgeschafft wird, werden die Kinder und Jugendlichen, die den Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen, dort mit ihren Problemen allein gelassen. Deshalb sollte an jeder Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden, die während der gesamten Unterrichtszeit, mit eigenen Räumlichkeiten, für die Interessen der Kinder und Jugendlichen da ist.

 

Loading...