Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0261
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung des 'Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM)'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bereich Umwelt und Natur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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10.04.2002
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08.05.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erläuterung
Dem Vorschlag der Verwaltung folgend, hat die StVV bereits
in ihrer Sitzung am 01.12.1993 dem Beitritt der Stadt Potsdam zum 'Zweckverband
Abfallwirtschaft Mittelmark' (AZV)
unter Auflagen be-schlossen.
Mit Drucksache Nr. 94/060 wurde mehrheitlich der Beschluss im Februar 1994
abschließend dazu gefasst.
Die
Gründungsintention des AZV war vorrangig der Bau einer regelabgedichteten
Deponie zur Ab-lagerung von Abfällen.
Durch die Umsetzung von
Maßnahmen entsprechend der ab 1993
geltenden Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) wurden
Deponiekapazitäten in den einzelnen Gebiets-körperschaften frei, was zur Folge
hatte, dass keine zwingende Notwendigkeit zum Bau einer neuen Deponie mehr
bestand.
Unter der
Maßgabe, dass entsprechend TASi ab 2005 alle Restabfälle vorzubehandeln bzw. zu
ver-werten sind, haben die Stadt Brandenburg, der Landkreis Potsdam-Mittelmark
und die Stadt Potsdam 1996 einvernehmlich vereinbart, alle noch notwendigen
Schritte zur rechtskräftigen Gründung des AZV ruhen zu lassen. Unabhängig davon
erfolgte eine regelmäßige Information der Mitglieder über geplante
abfallwirtschaftliche Maßnahmen der einzelnen Körperschaften im Interesse einer
möglichen Zusammenarbeit.
Im Zusammenhang mit der sich derzeit abzeichnenden
Globalisierung von Märkten, ist auch im Bereich der Abfallwirtschaft die
Diskussion der Zuständigkeit der Gebietskörperschaften für diese Auf-gaben in
vollem Gange.
Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für die
kommunale Abfallwirtschaft einer Veränderung unterliegen werden.
Die kommunalen Gebietskörperschaften stehen vor der Frage,
diese Herausforderungen anzu-nehmen und schrittweise die notwendigen
Veränderungen einzuleiten oder diesen Teil der kommu-nalen Daseinsvorsorge
aufzugeben.
Die
Gebietskörperschaften Stadt Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark und Stadt
Potsdam werden sich dieser Herausforderung stellen und wollen diese gemeinsam
gestalten.
Auch
mit Bezug auf die Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit
durch die öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger kann es ökonomisch und
technisch sinnvoll sein, die Leistungen u.a. zur Restabfallbehandlung und
-beseitigung durch Anlagenverbunde oder überregionale Koope-rationen, zur Abdeckung
von Spitzenlasten und Ausfallrisiken, zukünftig abzusichern.
Vor
diesem Hintergrund wird derzeit zwischen der Stadt Brandenburg, dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam auf der Grundlage des Gesetzes über
die kommunale Gemein-schaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) und des
Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG), die Aktivierung zur Gründung des
Abfallzweckverbandes mit dem Ziel neu verhandelt, dass dieser ab 01. Juni 2005
die Aufgabe der Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfällen
über-nimmt.
Aktuell ergibt sich daraus für die Stadt Potsdam die Verpflichtung, die Ausschreibung der
Leistung zur 'Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung des Restabfalls', entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen zur Gewährleistung der rechtlich geforderten Entsorgungssicherheit
für den Zeitraum 01.April 2003 bis 31.Mai 2005 durchzuführen, da die Ablagerung
von Restabfall (Hausmüll) auf der Deponie 'Fresdorfer Heide' durch die
zuständige Behörde nur noch bis zum 31. März 2003 genehmigt wurde.
Grundsätzlich ist festzustellen,
dass sich Vor- und Nachteile aus der Kooperation ergeben.
Man kann davon ausgehen, dass durch
die Bündelung der Abfallmengen günstigere Vertragskonditionen bzw.
Preisvorteile erzielt werden können, da durch die Neuerrichtung einer
gebietsbezogenen Anlage das Investitionsvolumen, gegenüber eigenen Anlagen mit
geringeren Kapazitäten für jede
Gebietskörperschaft, niedriger ist.
Nachteile dieser Form der
Zusammenarbeit sind längere Abstimmungs- und Entscheidungszeiträume zwischen
den drei Mitgliedern des zukünftigen Zweckverbandes sowie die notwendige
Kompromissbereitschaft aller zur Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen.
Weiterhin wird die pflichtige
Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam 'Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung
von Restabfall' dem Zweckverband übertragen.
Dem Zweckverband können, soweit
Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen, ab seiner Gründung weitere
Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen werden.
In diesem Zusammenhang wird auf § 2
des Satzungsentwurfes für den zukünftigen 'Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)'
verwiesen.
Der benannte Satzungsentwurf wurde
mit anwaltlicher Begleitung erarbeitet, regelt alle Aufgaben, Pflichten und
Rechte des zukünftigen Verbandes und liegt dieser Mitteilungsvorlage als
Diskussionspapier bei.
Die Verbandsmitglieder sind
bestrebt, dass die erforderlichen Beschlüsse des Kreistages und der
Stadtverordnetenversammlungen möglichst bis zur Sommerpause 2002, spätestens
aber bis Mitte September 2002 vorliegen, da sich das erforderliche
Genehmigungsverfahren erst daran anschließt bzw. die Ausfertigung der
entsprechenden Beschlüsse dem Innenministerium als Genehmigungsbehörde
vorliegen müssen.
Anlage: Entwurf der Satzung des
Zweckverbandes
Fazit finanzielle Auswirkungen
Um zu
gewährleisten, dass der Abfallzweckverband nach Abschluss des
Genehmigungsverfahrens (voraussichtlich Dezember 2002) seine Arbeit zügig
aufnehmen kann, wird in den kommenden Wochen die Arbeitsgruppe zur Gründung des
Abfallzweckverbandes mit der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2003 beginnen.
Im
Ergebnis dieser Planung wird ersichtlich sein, welche Haushaltsmittel die
Verbandsmitglieder ggf. für die Gründungsphase bereitstellen müssen.
Die
entsprechenden Angaben werden bis zur Beschlussfassung der Satzung vorliegen,
bedürfen der Zustimmung der StVV, um diese dann in den
Haushaltsplanentwurf 2003
einstellen zu können.