Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  

Entwurf der Satzung des Zweckverbandes 'Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)',

   Arbeitsstand vom  27.02.2002

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Erläuterung

Dem Vorschlag der Verwaltung folgend, hat die StVV bereits in ihrer Sitzung am 01.12.1993 dem Beitritt der Stadt Potsdam zum 'Zweckverband Abfallwirtschaft Mittelmark'  (AZV) unter Auflagen be-schlossen.

Mit Drucksache Nr. 94/060  wurde mehrheitlich der Beschluss im Februar 1994 abschließend dazu gefasst.

 

Die Gründungsintention des AZV war vorrangig der Bau einer regelabgedichteten Deponie zur Ab-lagerung von Abfällen.  Durch die Umsetzung  von Maßnahmen entsprechend  der ab 1993 geltenden Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) wurden Deponiekapazitäten in den einzelnen Gebiets-körperschaften frei, was zur Folge hatte, dass keine zwingende Notwendigkeit zum Bau einer neuen Deponie mehr bestand. 

Unter der Maßgabe, dass entsprechend TASi ab 2005 alle Restabfälle vorzubehandeln bzw. zu ver-werten sind, haben die Stadt Brandenburg, der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam 1996 einvernehmlich vereinbart, alle noch notwendigen Schritte zur rechtskräftigen Gründung des AZV ruhen zu lassen. Unabhängig davon erfolgte eine regelmäßige Information der Mitglieder über geplante abfallwirtschaftliche Maßnahmen der einzelnen Körperschaften im Interesse einer möglichen Zusammenarbeit. 

 

Im Zusammenhang mit der sich derzeit abzeichnenden Globalisierung von Märkten, ist auch im Bereich der Abfallwirtschaft die Diskussion der Zuständigkeit der Gebietskörperschaften für diese Auf-gaben in vollem Gange.

Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für die kommunale Abfallwirtschaft einer Veränderung unterliegen werden.

Die kommunalen Gebietskörperschaften stehen vor der Frage, diese Herausforderungen anzu-nehmen und schrittweise die notwendigen Veränderungen einzuleiten oder diesen Teil der kommu-nalen Daseinsvorsorge aufzugeben.

 

Die Gebietskörperschaften Stadt Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam werden sich dieser Herausforderung stellen und wollen diese gemeinsam gestalten.

 

Auch mit Bezug auf die Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit durch die öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger kann es ökonomisch und technisch sinnvoll sein, die Leistungen u.a. zur Restabfallbehandlung und -beseitigung durch Anlagenverbunde oder überregionale Koope-rationen, zur Abdeckung von Spitzenlasten und Ausfallrisiken, zukünftig abzusichern.

 

Vor diesem Hintergrund wird derzeit zwischen der Stadt Brandenburg, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) und des Brandenburgischen Abfallgesetzes (BbgAbfG), die Aktivierung zur Gründung des Abfallzweckverbandes mit dem Ziel neu verhandelt, dass dieser ab 01. Juni 2005 die Aufgabe der Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfällen über-nimmt. 

 

Aktuell ergibt sich daraus für die  Stadt Potsdam die Verpflichtung, die Ausschreibung der Leistung zur 'Vorbehandlung, Verwertung und  Beseitigung des Restabfalls', entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung der rechtlich geforderten Entsorgungssicherheit für den Zeitraum 01.April 2003 bis 31.Mai 2005 durchzuführen, da die Ablagerung von Restabfall (Hausmüll) auf der Deponie 'Fresdorfer Heide' durch die zuständige Behörde nur noch bis zum 31. März 2003 genehmigt wurde.

 

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich Vor- und Nachteile aus der Kooperation ergeben.

 

Man kann davon ausgehen, dass durch die Bündelung der Abfallmengen günstigere Vertragskonditionen bzw. Preisvorteile erzielt werden können, da durch die Neuerrichtung einer gebietsbezogenen Anlage das Investitionsvolumen, gegenüber eigenen Anlagen mit geringeren Kapazitäten  für jede Gebietskörperschaft, niedriger ist.  

 

Nachteile dieser Form der Zusammenarbeit sind längere Abstimmungs- und Entscheidungszeiträume zwischen den drei Mitgliedern des zukünftigen Zweckverbandes sowie die notwendige Kompromissbereitschaft aller zur Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen.

Weiterhin wird die pflichtige Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam 'Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfall' dem Zweckverband übertragen.

 

Dem Zweckverband können, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen, ab seiner Gründung weitere Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen werden.

In diesem Zusammenhang wird auf § 2 des Satzungsentwurfes für den zukünftigen 'Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)' verwiesen.

 

Der benannte Satzungsentwurf wurde mit anwaltlicher Begleitung erarbeitet, regelt alle Aufgaben, Pflichten und Rechte des zukünftigen Verbandes und liegt dieser Mitteilungsvorlage als Diskussionspapier bei.

 

 

Die Verbandsmitglieder sind bestrebt, dass die erforderlichen Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlungen möglichst bis zur Sommerpause 2002, spätestens aber bis Mitte September 2002 vorliegen, da sich das erforderliche Genehmigungsverfahren erst daran anschließt bzw. die Ausfertigung der entsprechenden Beschlüsse dem Innenministerium als Genehmigungsbehörde vorliegen müssen.  

 

 

 Anlage: Entwurf der Satzung des Zweckverbandes

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Um zu gewährleisten, dass der Abfallzweckverband nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens (voraussichtlich Dezember 2002) seine Arbeit zügig aufnehmen kann, wird in den kommenden Wochen die Arbeitsgruppe zur Gründung des Abfallzweckverbandes mit der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2003 beginnen.

Im Ergebnis dieser Planung wird ersichtlich sein, welche Haushaltsmittel die Verbandsmitglieder ggf. für die Gründungsphase bereitstellen  müssen. 

Die entsprechenden Angaben werden bis zur Beschlussfassung der Satzung vorliegen, bedürfen der Zustimmung der StVV, um diese dann in den Haushaltsplanentwurf  2003 einstellen zu können.

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Anlagen

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