Beschlussvorlage - 12/SVV/0897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Aufnahme eines Kredites in Höhe von 4.500.000,00 EUR zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß Haushaltssatzung 2012 wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

-          Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 3,48% p.a.

-          maximale Zinsbindung 20 Jahre

-          maximaler Zinssatz 3,5 % p.a.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 11/SVV/0906 vom 02.05.2012 die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 4.500.000,00 EUR festgesetzt.

 

Seitens der Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern wurde der Gesamtbetrag der Kredite mit Schreiben vom 07.09.2012, Aktenzeichen III/2-353-31, genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 28.09.2012. Gemäß § 74 (3) BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

 

Die Haushaltssatzung legt lediglich den Höchstbetrag der Kredite fest. Über die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ist gesondert zu beschließen.

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich dafür aus § 50 (2) Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf. Bereits mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) erfolgte eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über die Aufnahme von Krediten von der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss.

 

Die Finanzrechnung der Haushaltssatzung 2012 weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit i.H.v. 4.500.000 EUR aus. Dieser negative Saldo soll durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Kreditermächtigung ist in Anspruch zu nehmen, da alle Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu decken sind. Investitionsprojekte sind weiterhin in voller Höhe umzusetzen. Die Inanspruchnahme der Haushaltsreste, welche nach 2013 vorgetragen werden,hrt zu Auszahlungen, die durch die Kreditaufnahme teilweise kompensiert werden.

Die Kreditaufnahme wird bis zum Ende der Gültigkeit der Kreditermächtigung vorgenommen. Der konkrete Termin der Ausschreibung soll in Abhängigkeit zur Marktlage gewählt werden, d.h. die Kreditaufnahme soll zu einem Zeitpunkt mit möglichst geringen Marktzinsen erfolgen. Zuvor wird der Kreditbedarf nochmals aktuell überprüft. Durch Ausschreibung wird der günstigste Anbieter ermittelt. Der Hauptausschuss wird nach erfolgtem Geschäftsabschluss in der nächst folgenden Sitzung über den vertraglich vereinbarten Zinssatz und die Zinsbindungsfrist informiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Zinsaufwand und die Auszahlungen für Zinsen und Tilgungen sind im Haushaltsplan 2013/2014 in den entsprechenden Planansätzen der Ergebnisrechnung (Konto 6120001.5517100) und Finanzrechnung (Konten 6120001.7517100 und 6120001.7927301) enthalten.

 

Unter Berücksichtigung eines maximalen Zinssatzes von 3,5% und einer anfänglichen Tilgung von 3,48% ergeben sich r 2013 anteilige Zinsaufwendungen von maximal 155.400 EUR und Tilgungen von 158.700 EUR. Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgenjahren bei ca. 314.100 EUR. Der jährliche Tilgungsbetrag steigt in dem Maße, wie die jährlichen Zinsen abnehmen.

Um die geplante Laufzeit des Darlehens von ca. 20 Jahren zu erreichen, muss bei deutlich niedri-geren Zinsen die Tilgung zu einem höheren Satz als 3,48% ausgeschrieben werden. Die Planung wurde entsprechend vorgenommen.

 

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