Beschlussvorlage - 13/SVV/0032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 19.422.000 € zur Finanzierung der Investitionsvorhaben gemäß Wirtschaftsplan 2012 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr

- max. Zinssatz 3,5 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 11/SVV/0949 vom 04.04.2012 den Wirtschaftsplan des KIS, einschließlich der Kreditaufnahme i. H. v. 19.422.00 €, beschlossen.

 

Seitens der Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme mit Schreiben vom 30.08.2012, Aktenzeichen III/3-363-22/54-1/12, genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 13.09.2012. Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitions­bank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der KIS kann den Gesamtbetrag auf mehrere Kredite aufteilen, wobei jeder einzelne Kredit den im Beschlusstext genannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss. Die Kredite sollen innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei jeder Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der Kreditverträge in der nächst folgenden Sitzung über den vertraglichen Zinssatz informiert.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2012 ff. des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,5 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 679.770 € p. a. und einer Tilgung i. H. v. 194.220 €. In den Folgejahren verringert sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise.

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