Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0034
Grunddaten
- Betreff:
-
Drei- bzw. Sechsmonatskarten für Nahverkehr anbieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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13.02.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2012 vom 02.05.2012 wurde der Oberbürgermeister mit Drucksache 11/SVV/0906 beauftragt, im Rahmen der VBB-Tarifdiskussionen zu prüfen, ob in den Winter-halbjahren Abonnement-Karten mit einer Laufzeit von drei oder sechs Monaten eingeführt werden sollten.
Der Prüfauftrag basiert auf einen Vorschlag im Bürgerhaushalt 2012 der Landeshauptstadt Potsdam,
welcher nach Votierung durch die Potsdamerinnen und Potsdamer Platz 14 erreichte und im Rahmen
"Top 20 -Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2011 per Drucksache
11/SVV/0828 an die Stadtverordnetenversammlung übergeben wurde.
Über das Ergebnis des Prüfauftrages sollte der SVV berichtet werden. Dem wird hiermit entsprochen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 1996 Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB). Damit hat sie sich u.a. lt. § 3b des Gesellschaftsvertrages dazu verpflichtet: ...nach Kräften darauf hinzuwirken, dass die auf ihrem Gebiet tätigen, in ihrem Mehrheitsbesitz befindlichen oder von ihnen finanziell unterstützen Verkehrsunternehmen (Verbundverkehrsunternehmen) den im Verkehrsverbund anzuwendenden Kooperationsvertrag (einschließlich des darin genannten Einnahmeaufteilungsvertrages) mit der Gesellschaft (VBB) abschließen.
Daraus resultierend, ist die Verkehrsbetrieb in Potsdam GmbH (ViP) als Kooperationspartner des VBB gemäß §4 (10) des Kooperationsvertrages verpflichtet, auf Ihren öffentlichen Linien den Verbundtarif sowie die gemeinsamen Tarifbestimmungen und besonderen Beförderungs-bedingungen des Verbundes anzuwenden. Im Rahmen der Tarifkooperation sind sämtliche Sondertarife nur im Einvernehmen mit der Verbundgesellschaft und deren Gesellschaftern und im Rahmen des Verbundtarifes zulässig. Änderungswünsche zum Verbundtarif bzw. zu lokalen Bestandteilen können nur berücksichtigt werden, wenn dadurch die Einheitlichkeit und Struktur des Verbundtarifs nicht in Frage gestellt werden. Sich hieraus ergebende Einnahmeausfälle oder Ergebnisverschlechterungen sind durch den Antragsteller abzugelten. Die Einführung eines Abonnements mit drei- oder sechsmonatiger Gültigkeit stellt einen wesentlichen Eingriff in die bestehende VBB-Tarifsystematik dar und macht einen Beschluss in den Gremien des VBB, konkret im Beirat der Gesellschafter sowie im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Prüfauftrag zur Einführung von vorgenannten Winterabonnements wurde an die Verkehrs-
verbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) weitergeleitet und wird dort aktuell innerhalb der Gremien
der Verbundgesellschaft und mit den beteiligten Verkehrsunternehmen diskutiert. Hier werden
neben der Analyse von Neukundenpotential unter anderem die Effekte auf die bestehenden
Tarifprodukte und daraus resultierende Veränderungen der Einnahmenentwicklung untersucht.
Über die Ergebnisse der Diskussion wird der VBB die Landeshauptstadt Potsdam informieren.
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