Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die 2. Änderung zum Rahmenvertrag zur Unterbringung obdachloser Personen

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Hauptausschuss hat dem „Rahmenvertrag zur Unterbringung obdachloser Personen“ (Anlage 1) mit Beschluss vom 14.01.2004 zugestimmt.

 

Aufgrund des Neubaus des Obdachlosenheimes wurde eine Änderung bzw. Ergänzung der vertraglichen  Regelungen mit dem Träger der Obdachlosenunterkunft, dem AWO Kreisverband Potsdam e.V. (heute AWO-Bezirksverband Potsdam e.V.) erforderlich. Diese Nachtragsvereinbarung ist ebenfalls durch den Hauptausschuss am 08.06.2005 beschlossen worden.

 

Die (1.) Änderung zum Rahmenvertrag (Anlage 2), die mit Datum vom 22.09.2008 erfolgte, diente zur Klarstellung, da auf Grund der Neuordnung der Sozialgesetzgebung im Jahr 2005 das bis dahin gültige Bundessozialhilfegesetzbuch (BSHG) durch das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) abgelöst wurde. Bedauerlicherweise wurde seinerzeit versäumt, diese Änderung dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben. Dieses Versehen soll hiermit geheilt werden.

 

Mit der 2. Vertragsänderung vom 01.09.2011 (Anlage 3) wurden die Kapazitäten und die personelle Ausstattung an tatsächliche Erfordernisse angepasst.

 

2004 wurden Personalkosten für 1,0 VK Leitung, 1,0 VK Sozialarbeiter und 1,5 VK Pflegekräfte verhandelt. Darüber hinaus sind 0,2 VK Hauswirtschaftskraft und 1,0 VK Hausmeister zuchst in den Sachkosten vereinbart worden.

In § 1 des Rahmenvertrages von Januar 2004 ist die Kapazität für das Obdachlosenheim mit 80 Plätzen verabredet worden. Bereits im September 2004 wurde das erste Mal festgestellt, dass die Kapazität nicht ausreichend ist. Für die damals temporäre Überbelegung wurde ein pauschaler Personalkostenzuschuss in Höhe von 400,00 € monatlich gewährt.

Es zeigte sich jedoch, dass dieser zusätzliche Personalkostenzuschuss (außerhalb der verhandelten Kostensätze) aufgrund der Belegung über der Kapazität immer wieder verlängert werden musste.

Um längerfristig die (Über-)Belegungssituation im  Obdachlosenheim personell zu entspannen, wurde in den folgenden Jahren im Rahmen der jährlich statt findenden Kostensatz-Verhandlungen die Personalsituation angepasst.

Ab dem Jahr 2009 wurden in den Kostensätzen 1,0 VK Leitung, 0,75 VK Büroassistenz, 2,0 VK Sozialarbeiter, 0,1 VK Sozialhelfer, 1,0 VK Hauswirtschafter und 0,5 VK Krankenschwester vereinbart. Im Rahmen dieser Kostensatzverhandlung wurde festgestellt, dass die 1,5 Pflegekräfte nicht mehr notwendig sind und eine examinierte Krankenschwester ausreichend ist.

 

Darüber hinaus hat der FB 38 (Soziales, Gesundheit und Umwelt) ein Projekt initiiert, in dem die jugendlichen Obdachlosen (unter 30 Jahren) herausgelöst und mit einer besonderen Betreuung auf ein künftiges selbstständiges Wohnen vorbereitet werden sollen.

 

Da diese Maßnahmen nur kurzfristig eine Entlastung der dauerhaften Überbelegung im Obdachlosenheim brachten, wurde mit der 2. Änderung zum Rahmenvertrag 2011 eine Erhöhung auf 95 Plätze und 15 Notbetten endgültig vertraglich vereinbart.

 

Parallel musste der Personalschlüssel (§ 3 Personal der Rahmenvereinbarung) nochmals angepasst werden, indem anstelle 2,0 VK Sozialarbeiter 2,5 VK Sozialarbeiter tätig werden. Die Erhöhung des Umfangs der Sozialarbeiterstellen hatte zum Ziel, den Menschen bei der Suche nach eigenen Wohnungen zu unterstützen.

 

Damit ist jetzt insgesamt folgendes Personal vereinbart: 1,0 VK Leitung, 0,75 VK Büroassistentin, 2,5 VK Sozialarbeiter, 0,1 Sozialhelfer, 1,35 VK Hauswirtschaftler, 0,8 VK examinierte Krankenschwester und 1,0 VK Hausmeister.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die mit der 2. Änderung zum Rahmenvertrag festgeschriebene Kapazitätserhöhung und die Personalerhöhung waren notwendig, da der Bedarf schon vorher bestand und auch finanziert wurde, allerdings die detaillierte vertragliche Aufschlüsselung und Zuordnung fehlte.

 

1. Zum Personal:

Der Personalaufwuchs der 2. Änderung des Rahmenvertrages (7,5 VK) gegenüber dem Rahmenvertrag 2004 (3,5 VK) bedeutet zwar einen Zuwachs um 4,0 VK, jedoch sind bereits 2004 über die Sachkosten (Wirtschaftsbedarf) 1,0 VK Hausmeister und 0,2 VK Hauswirtschaftsdienst verhandelt worden. Damit handelt es sich tatsächlich um eine Erhöhung von 2,8 VK.

Im Jahr 2004 lagen die  Personalkosten bei 163.830,90 EUR, im Jahr 2005 bei 140.353,68 EUR, im Jahr 2006 bei 166.300,00 EUR, bei 2007 und 2008 bei 169.491,40 EUR, im Jahr 2009 bei 265.940,00 EUR, im Jahr 2010 bei 239.275,00 EUR und im Jahr 2011 bei 245.655,00 EUR. Damit ergibt sich insgesamt eine Differenz von 81.824,10 EUR im Vergleich zwischen dem Jahr 2004 und dem Jahr 2011. Durchschnittlich ergibt dies eine Jahreserhöhung von 11.689,16 EUR.

Bei einer Kalkulation der Personalkosten unter Einbeziehung von Kostenerhöhungen auf durchschnittlich 15.000,00 EUR pro Jahr für den Zeitraum 2012 bis 2019 (Vertragsende) ergibt sich insgesamt eine Steigerung in Höhe von 120.000,00 EUR für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages.

 

2. Erhöhung der vereinbarten Plätze auf 95: 

2004 wurde im Rahmenvertrag eine Kapazität von 80 Plätzen vereinbart. In der 2. Änderung des Rahmenvertrages von 2011 wurde die Platzkapazität auf 95, somit um 15 Plätze, erweitert. Dabei wurde festgelegt, dass sich die Erhöhung der Platzkapazität erst ab dem Jahr 2012 finanziell auswirkt. Für das Jahr 2012 wurde ein Tagessatz in Höhe von 19,44 EUR pro Person verabredet. Daraus ergibt sich bei 15 weiteren Plätzen eine Erhöhung des Kostenaufwandes in Höhe von 106.434,00 EUR pro Jahr. Insgesamt beziffert sich damit die Gesamterhöhung bis Vertragsende im Jahr 2019 auf 851.472,00 EUR.

 

Das Obdachlosenheim wird im Unterprodukt 3154000 Sachkonto 5458000 bewirtschaftet.

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Anlagen

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