Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0045
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsprogramm 2017 (ehemals Haushaltssicherungskonzept)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Steuerungsunterstützung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
|
zur Kenntnis
|
|
|
14.02.2013
| |||
|
14.03.2013
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
30.01.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
|
zur Kenntnis
|
|
|
26.02.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
zur Kenntnis
|
|
|
19.02.2013
| |||
|
19.03.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
zur Kenntnis
|
|
|
19.02.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
zur Kenntnis
|
|
|
21.02.2013
| |||
|
14.03.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
13.03.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
28.02.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
28.02.2013
| |||
|
21.03.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
zur Kenntnis
|
|
|
20.02.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Zukunftsprogramm 2017 wird begleitend zum Haushaltsplan 2013/2014 vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen soll es der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ermöglicht werden, im Finanzplanungszeitraum die Basis für einen investitionsorientierten Haushalt zu schaffen.
Der Haushaltsentwurf der LHP 2013/2014 weist für 2013 einen Fehlbedarf von 3.267.400 EUR und für 2014 einen Fehlbedarf von 12.445.400 EUR aus. Für den Ausgleich der Fehlbedarfe können nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf i.V.m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagemittel verwendet werden. Aufgrund der Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 und der aktuellen Ergebnisprognose für 2012 konnten bzw. können ausreichend Rücklagen gebildet und für den Haushaltsausgleich in 2013 und 2014 herangezogen werden.
Damit entfällt für die LHP die formelle Pflicht, für die Haushaltsjahre 2013/2014 ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Absatz 4 BbgKVerf aufzustellen. Gleichwohl wird von der Kommunalaufsicht verlangt, dass der bisherige Konsolidierungskurs beibehalten wird. Die Genehmigung des Haushaltes 2012 enthält die Auflage, den Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses spätestens im Jahr 2016 zu erreichen.
Durch den Haushaltsausgleich über Rücklagemittel wird eine strukturelle Verbesserung des Haushaltes und eine Veränderung hin zu einem investitionsorientierten Haushalt der LHP noch nicht erreicht.
Aufgrund der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Fehlbedarfe und in Anbetracht der Herausforderungen der weiter wachsenden Stadt muss die LHP Maßnahmen ergreifen, um künftige Fehlbedarfe zu vermeiden und Überschüsse zu erwirtschaften. Dazu legt die LHP mit dem Haushaltsentwurf 2013/2014 das Zukunftsprogramm 2017 vor, in dem Ansätze und Wege zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs und eines investitionsorientierten Haushalts aufgezeigt werden. Das Zukunftsprogramm umfasst sowohl die Maßnahmen, die im Haushalt bereits enthalten sind und sich bereits konsolidierend auswirken, als auch die Maßnahmen aus dem 17-Punkte-Paket, die zukünftig eine konsolidierende Wirkung - nach entsprechender Beschlussfassung - entfalten können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
479,8 kB
|
![Loading...](./wicket/resource/org.apache.wicket.ajax.AbstractDefaultAjaxBehavior/indicator-ver-03CE3DCC84AF110E9DA8699A841E5200.gif)