Antrag - 12/SVV/0768
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerhaushalt Potsdam 2013/14 'TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger' - Nummer 10: Hundekot: Beseitigung stärker einfordern, Unterlassung sanktionieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2012
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08.05.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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15.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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20.12.2012
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10.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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17.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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15.01.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erläuterung
Begründung:
Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2013/14 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2763 Punkte. Er wurde unter der Nummer 10 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung übergeben.
Ergänzung:
Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:
Die Kontrollen der Mitarbeiter sind Bestandteil der täglichen Diensterfüllung und dienen ausschließlich der Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam. Auf Grund des Personalbestandes der Arbeitsgruppe können aber keine ständigen flächendeckenden Kontrollen gewährleistet werden.
Die Ahndung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegen Hundehalter gemäß der Stadtordnung kann nur dann erfolgen, wenn die Hundebesitzer unmittelbar bei einem Verstoß festgestellt werden. Aus diesen Gründen werden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei gemeinsamen Streifen durch Polizeibedienstete unterstützt. Diese Vollzugsbeamten haben das Recht, von Hundeführern die Personalien zu verlangen, da eine freiwillige und wahrheitsgemäße Angabe von Personaldaten in diesen Fällen nicht zu erwarten ist. Leider führen die Einsparmaßnahmen bei der Polizei dazu, dass derartige Kontrollen immer weniger durchgeführt werden können.
Kosten der Umsetzung / Folgekosten:
Die erforderlichen Unterhaltungskosten der zur Zeit von der Landeshauptstadt Potsdam aufgestellten 30 Hundetoiletten sind in den laufenden Kosten der Papierkorbentleerung enthalten. Hier beläuft sich der jährliche Planansatz auf 250.000 Euro. Diese erfolgt freiwillig im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kosten einer Hundetoilette einschließlich Montage belaufen sich auf ca. 900 Euro, der jährliche Unterhalt mit Tüten und Entleerung beträgt ca 300 Euro pro Stück.
>> Aktualisierung vom Mitte Oktober 2012:
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>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:
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>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:
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Originalvorschlag: ...
Potsdam wird durch die unzähligen Hundehaufen unansehlich und leidet in seiner Attraktivität. Es ist ein Ärgernis, wenn man seine Stadt liebt und sieht wie sie rücksichtslos mit unansehlichen Hügeln übersät wird, die nicht von Maulwürfen stammen. Auf die Beseitigung sollte stärker geachtet werden, sowohl im bürgerschaftlichen Engagement, als auch in der staatlichen Sanktionierung der Unterlassungen.