Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0083
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschaffung der Trägerkarte für das Azubi-/Schülerticket des ViP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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30.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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19.02.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 13.12.2012 wurde der Oberbürgermeister mit Drucksache 11/SVV/0809 beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die bisher erforderliche Trägerkarte bei Monatskarten für Auszubildende und Schüler in Potsdam zum Schul- und Ausbildungsjahr 2013/14 abgeschafft werden kann. Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im Januar 2013 über den Stand zu berichten. Dem wird hiermit entsprochen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 1996 Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB). Entsprechend den Vorgaben des gemeinsamen Tarifes der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen stellen die ViP und alle übrigen im VBB kooperierenden Verkehrsunternehmen anspruchsberechtigten Schülern und Azubis Kundenkarten für die Nutzung des um mindestens 25% ermäßigten Azubi-/Schülertarif aus. Diese Kundenkarten sind Bestandteil des Fahrausweises, da für das genannte Tarifsortiment persönliche Zeitkarten ausgegeben werden. Die Anspruchsberechtigung ist mittels eines Dokumentes der jeweiligen Schule oder Ausbildungseinrichtung nachzuweisen. Die ViP bietet bereits seit Jahren auch ein entsprechendes Formular an, welches dann nur einer Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte bedarf, um eine Kundenkarte zu erhalten.
Im VBB-Tarif steht folgendes geschrieben:
Die vorgenannten Fahrausweise sind persönliche Zeitkarten und sind nicht übertragbar.
..
Persönliche Zeitkarten bestehen aus einer VBB-Kundenkarte oder dem Schüler-Fahrausweis mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem Wertabschnitt oder einer Chipkarte (nur im Abonnement) mit ggf. befristetem EFS und aufgedrucktem Lichtbild sowie Vor- und Zunamen.
Zur Ausstellung einer VBB-Kundenkarte oder einer Chipkarte mit EFS (nur im Abonnement) ist der Nachweis der Berechtigung zu erbringen.
Persönliche Zeitkarten (ausgenommen Chipkarte mit EFS) sind nur gültig, wenn die VBB-Kundenkarte mit Vor- und Zunamen versehen ist und die Nummer der VBB-Kundenkarte vom Inhaber in das vorgesehene Feld des jeweiligen Wertabschnitts eingetragen wurde.
5.2.5.1 Monatskarten für Auszubildende / Schüler, 7-Tage-Karten für Auszubildende / Schüler
ab 15 Jahre
Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung. ..
Diese Bescheinigung darf nicht älter als 30 Tage sein.
Die Auszubildenden haben neben der Bescheinigung ihren Ausbildungsvertrag, gegebenenfalls mit Nachträgen, sowie ein Personaldokument beim Verkehrsunternehmen vorzulegen.
Ab Die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Monatskarten für Auszubildende/Schüler und 7-Tage-Karten für Auszubildende/Schüler wird längstens für ein Jahr nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt und kann von der fristgerechten Abgabe und einem ordnungsgemäßen Ausfüllen besonderer Erhebungsunterlagen abhängig gemacht werden, sofern die Erhebung das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Grundlage hat.
Es bleibt vorab anzumerken, dass die einzelnen Schulen in der LHP aktuell keine einheitlichen Schülerausweise ausgeben.
Lösungsansatz und Würdigung
Als Lösungsansatz wurde seitens der ViP die Ausgabe einheitlicher Schülerausweise an sämtlichen Schulen der LHP angeregt, welche z. B. aus einem, an Chipkarten angelehnten, Dokument bestehen und neben den Angaben zur Schule und zur Person ein Passbild enthalten. Diese Schülerausweise könnten dann als Legitimation für den Erwerb und die Benutzung des Ermäßigungstarifs genutzt werden.
Nach Würdigung des Lösungsansatzes durch den Bereich Bildung, ist es der Landeshauptstadt Potsdam nicht möglich, eine Ausführungsvorschrift zu erlassen, welche sämtliche Schulen zur Nutzung eines einheitlichen Dokumentes verpflichtet. Im Interesse der Kunden sowie der Steigerung der Attraktivität des Verkehrsangebotes sollte daher durch die Landeshauptstadt Potsdam darauf hingewirkt werden, alle Träger von der Nutzung eines einheitlichen Dokumentes zu überzeugen, welches durch die ViP zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die freiwillige Verpflichtung aller Träger zur Nutzung dieses einheitlichen Nachweises kann die Abschaffung der Trägerkarte gegenüber dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ausreichend argumentiert werden.
E-Ticket
Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2013/14 erhalten Inhaber von Abonnements im Schüler-/Azubi-Segment ihren Fahrausweis in Form einer Chipkarte (VBB-fahrCard). Diese wird dann ein Passbild sowie Vor- und Zunahme des Inhabers enthalten. Der Nachweis der Berechtigung zum Erwerb der ermäßigten Fahrausweise bleibt weiterhin bestehen (siehe Tarifauszug).
Käufer von Monatskarten oder 7-Tage-Karten werden weiterhin den Fahrausweis und die Kundenkarte benötigen.