Antrag - 13/SVV/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der EWP die Einführung eines Energiespar-Tarifs zu prüfen. Der Energie-Spartarif kann eine bestimmte Anzahl von Frei-kWh pro Haushaltsmitglied oder eine Grundmenge an Energie (Sockelbetrag gekoppelt an Familiengröße bzw. im Haushalt lebende Personen) preiswert zur Verfügung stellen und sollte einen über den Grundverbrauch hinausgehenden Verbrauch an eine progressive Preissteigerung koppeln.

 

Dazu ist die Stadtverordnetenversammlung im April 2013 zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

Ein Energieeinspar-Tarif führt zu einer Kostenentlastung für Haushalte mit niedrigem Verbrauch und beinhaltet damit einen zusätzlichen Anreiz Strom oder Gas zu sparen. Haushalte mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch müssen im Spartarif dagegen mehr bezahlen. Neben dem Anreiz zum Sparen werden so nicht nur einkommensschwache Haushalte vor steigenden Energiepreisen geschützt. Damit wird ein energiesparender Lebensstil und selbstverantwortlicher Umgang mit Energie ausdrücklich belohnt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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