Beschlussvorlage - 13/SVV/0041

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zustimmung zur Beteiligung der Energie und Wasser Potsdam GmbH an der BMV Energie GmbH & Co. KG als Kommanditisten mit einer nominalen Einlage in Höhe von 400.000,00 Euro

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Diese wiederum hält 65% der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Die E.ON edis AG (edis) hält 35% der Geschäftsanteile an der EWP.

 

Das am 4. Mai 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung der LHP beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Potsdam (DS 11/SVV/0126) beinhaltet u.a. die Maßnahme M2-16- Erzeugung EEG-Windstrom. Um die von der Bundesregierung im Jahr 2007 in Meseberg beschlossenen Zielvorgaben hinsichtlich des Anteils an regenerativ erzeugtem Strom an der Gesamterzeugung auch für die LHP zu erzielen, wird in dieser Maßnahme vorgeschlagen, dass sich die EWP - als mehrheitlich im kommunalen Eigentum befindliches Energieversorgungs-unternehmen - an Investitionen in Windstromerzeugungsanlagen beteiligt. Die regenerative Strom-erzeugung durch die EWP wird auch zur Deckelung der steigenden Nachfrage nach CO2-freiem aus erneuerbaren Energieträgern erzeugtem Strom für erforderlich erachtet.

 

Die Unternehmensstrategie „EWP 2020“ sieht aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept der LHP den weiteren Ausbau des Einsatzes von regenerativen Energien vor. Die EWP bemüht sich seit längerem um den Standort eines eigenen Windrades in ihrem Netzgebiet bzw. um Beteiligungen an Windparks in ihrem Umland.

 

Um diesem Ziel näher zu kommen, plant die EWP die Beteiligung an einer kooperativen Gesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen im regenerativen Bereich.

 

Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um die BMV Energie GmbH & Co. KG (BMV KG), die am 4. Dezember 2012 von den edis-Tochterunternehmenen BMV Energie Beteiligungs GmbH (Komplementärin) und e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH (edistherm) (Gründungs-kommanditistin) gegründet wurde. Die e.distherm hat am 14. Dezember 2012 eine Kommanditeinlage in Höhe von 7.040 T€ (sog. Haftkapital)) und eine weitere Bareinlage in Höhe von 9.568 T€ geleistet. Die BMV KG wurde daraufhin am 17. Dezember 2012 ins Handelsregister eingetragen (s. Anlage 1). Der Sitz der Gesellschaft ist Fürstenwalde/Spree. Noch am 17. Dezember 2012 hat die e.distherm insgesamt 48,3% ihrer Kommanditeinlage an die Stadtwerke Wismar, die Stadtwerke Brandenburg, die Stadtwerke Torgelow, die Stadtwerke Ludwigsfelde, die Stromversorgung Angermünde und die KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg veräert. Der Kaufpreisr je 100 T€ Kommanditeinlage betrug 250 T€.

 

Die EWP beabsichtigt, Kapitalanteile an der BMV KG von nominal 400 T€ Euro r 1.000 T€ zu erwerben, was einem Kapitalanteil von 5,68 % entsprechen würde. Die 1.000 T€ sind im Wirtschaftsplan der EWP 2013 enthalten.

 

Die Kommanditisten haften in Höhe der geleisteten und im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlage. Die Beteiligung der kommunalen Anteilsinhaber wird sich zunächst auf eine reine finanzielle Beteiligung beschränken. Nach dem Konzept sollen die kommunalen Anteilsinhaber über eine finanzielle Mehrheit verfügen.

 

Die voll haftende Komplementärin der Gesellschaft, die BMV Energie Beteiligungs GmbH, hat keine Einlage geleistet und ist nicht am Vermögen sowie am Gewinn/ Verlust BMV KG beteiligt, sie ist als geschäftsführende Gesellschafterin der BMV KG tätig.

 

Die BMV KG hat am 17. Dezember 2012 den Windpark Kalkhorst bei Wismar und den Windpark Werder bei Fürstenwalde von der e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH (edisnatur), einer Tochtergesellschaft der edis, sowie eine Biogasanlage in Ketzin von der e.distherm gekauft. Der Kaufpreis für diese Anlagen wurde aus den im Rahmen der Gründung der BMV KG geleisteten Bareinlagen aufgebracht.

 

Die edis verfügt über ihre Tochtergesellschaften e.distherm und edisnatur bereits über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich von Windkraft- und Biogasanlagen. Daher ist vorgesehen, dass die BMV KG bis zum 31.12.2012 Dienstleistungsverträge mit der e.distherm zum Betrieb der Windparks und mit der edisnatur zum Betrieb der Biogasanlage abschließt. Die Laufzeit der Verträge soll zunächst auf 2 Jahre begrenzt werden.

 

Vorrangig wird sich die BMV KG auch zukünftig mit dem Betrieb und der Errichtung von Windkraftanlagen sowie Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Nutzung von Biogas beschäftigen. Projekte in weiteren regenerativen Bereichen, wie Solarkraft, Wasserkraft, Geothermie kommen ebenfalls in Betracht.

 

Damit kann die EWP einen weiteren – auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich der Windkraft und Biogas derzeit noch nicht realisierbaren – Schritt zum Ausbau der Erzeugung und des Einsatzes regenerativen Energien umsetzen.

 

Der Aufsichtsrat der EWP hat sich in seiner Sitzung am 19. Oktober 2012 im Rahmen der Wirtschaftsplanung und Unternehmensstrategie „EWP 2020“ mit der Beteiligung an Windkraftprojekten befasst und sich dahingehend verständigt, dass bei einer konkreten Vorhabens-Umsetzung in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates oder im Umlaufverfahren diesbezüglich eine Beschlussfassung herbeigeführt werden soll. Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat der EWP eine diesbezügliche Entscheidung im Umlaufverfahren im Januar 2013 trifft. Zur Vorbereitung einer Erwerbsentscheidung hat die EWP die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Hamburg beauftragt, die von edis vorgelegten Unterlagen (Projektbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc.) einer Prüfung zu unterziehen. Über das Ergebnis ihrer Prüfung wird die WIBERA einen Bericht erstellen, der im Januar 2013 vorliegen wird.

 

 

Eckdaten und Ausrichtung der Gesellschaft

 

-            Die BMV KG wurde von der e.distherm zur Bildung einer kooperativen Gesellschaft zwischen der e.distherm und Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen und kommunalen Verbänden am 04.12.2012 gegründet (Gesellschaftsvertrag siehe Anlage 2).

 

-            Als Gründungsgesellschafter sind die BMV Energie Beteiligungs GmbH (Komplementärin) und die e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH (Kommanditistin) aufgetreten. Beide Gesell-schaften sind 100%ige Tochtergesellschaften der edis.

 

-            Die EWP beabsichtigt, sich mit einem Einlagekapital in Höhe von nominal 400 als Kommanditistin an der BMV KG zu beteiligen, das entspräche einem Kapitalanteil von 5,68%. Dazu wird sie Kommanditanteile von der e.distherm erwerben. Der Kaufpreis soll 1.000 betragen.

 

-            Gegenstand des Unternehmens BMV KG sind die Projektierung, Planung, Errichtung und der Betrieb von regenerativen Energieanlagen sowie die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen für Energie und Umwelt, die An- und Verpachtung sowie der Erwerb und die Veräerung solcher Anlagen. Gegenstand ist außerdem die Erzeugung und Einspeisung von Elektrizität aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren sowie die Entwicklung und Vermarktung von sonstigen Energiedienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Unternehmensgegenstand gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten (s. § 2 Gesellschaftsvertrag BMV KG).

 

-            Die Kommanditisten der BMV KG (und insofern auch die EWP) sind nicht verpflichtet, über die Verpflichtung zur Leistung der Kommanditeinlage hinaus weitere Zahlungen (Nachschüsse) zu leisten. Sie übernehmen darüber hinaus auch keine weiteren Verpflichtungen wie Haftungs-, Ausgleichs- oder sonstige Nachschussverpflichtungen (siehe § 5 Gesellschaftsvertrag BMV KG).

 

-            Das Gesellschafterverhältnis kann von jedem Gesellschafter durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 6 Monaten eines jeden Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2017, gekündigt werden. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben i.H.v. 95% des Verkehrswertes seiner Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft (§§ 21 ff Gesellschaftsvertrag).

 

-            Im Hinblick auf die Vorgaben des Kommunalrechts sind in § 25 Gesellschaftsvertrag BMV KG Regelungen vereinbart, die insofern gelten, wenn eine Kommune, ein Landkreis oder ein Zweckverband unmittelbar oder mittelbar an der BMV KG beteiligt sind. Die LHP ist über die SWP (100% LHP) und deren Tochter EWP (65% SWP) bei einem Erwerb mittelbar an der BMV KG beteiligt.

 

-            Kommunale Anteilseigener sind weiterhin zunächst die Stadtwerke Wismar, Brandenburg, Torgelow, Ludwigsfelde, die Stromversorgung Angermünde und der KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg.

 

-            Im Ergebnis der Bewertung eines von edis beauftragten Gutachters wird eine Rendite von rd. 5% nach Steuern erwartet. Der Prognose liegen Ausschüttungsplanungen bis zum Jahr 2035 zu Grunde.

 

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag bzw. die Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen.

 

Nach § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der LHP hat die SVV über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteilelt sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften zu entscheiden.

 

Gemäß § 91 Abs. 4 BbgKVerf ist eine wirtschaftliche Betätigung außerhalb der Versorgung der örtlichen Gemeinschaft für die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme zulässig.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Gründung des Tochterunternehmens der EWP sind die Regelungen des HGB, GmbHG, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und die Leitlinien guter Unternehmensführung der LHP (Kodex).

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...