Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 wurde der haushaltsbegleitende Beschluss zur Konzeptfinanzierung gefasst. Darin wird der Oberbürgermeister beauftragt, über alle von der SVV beschlossenen Maßnahmenkonzepte (insbesondere Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplan, StEK Wohnen, StEK Verkehr, Radverkehrskonzept, Schulwegsicherungskonzept, integriertes Entwick-lungskonzept „Soziale Stadt am Schlaatz“) mit der Einbringung des Haushalt-Entwurfes 2013 eine Übersicht zu erstellen, in der die finanziellen Anforderungen der Konzepte der tatsächlichen finan-ziellen Umsetzung in der Haushaltsplanung gegenübergestellt werden.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses sind in der Anlage insgesamt 30 Konzepte dargestellt. Die finan-ziellen Gesamterfordernisse gehen aus dem überwiegenden Teil der Konzepte nicht explizit hervor. Die Umsetzung der Konzepte bzw. der darin enthaltenen Einzelmaßnahmen steht grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt. Die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen bedürfen in einigen Fällen noch separater SVV-Beschlüsse, mit denen dann ggf. finanzielle Auswirkungen verbundenren. Einige Konzepte befinden sich in der Fortschreibung, wie z. B. Schulentwicklungskonzept und Lärm-aktionsplan. Bei diesen wurde der Fortschreibungsaufwand angegeben.

 

Bei Umsetzung der Konzepte sind die vorgesehenen finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 angegeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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