Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0794

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Fachbereich Bildung und Sport (21) hat zur Prüfung der Umsetzung baulicher Maßnahmen, die die Sicherheit der Querung der Straße Zum Teufelssee auf Höhe der Einmündung Liefelds Grund erhöhen, die zuständigen Fachbehörden beteiligt. Im Ergebnis wird mitgeteilt:

 

Am Standort „Zum Teufelssee 4“ befindet sich die Oberschule Theodor Fontane (51) mit 483 Schülerinnen und Schüler und am Standort „Zum Teufelssee 6“ die Fröbelschule (18) mit rund 34 Schülerinnen und Schüler. Beide Schulen sind Ganztagsschulen.

 

Im Schulwegsicherungskonzept 2009 wurden beide Standorte als sicher eingestuft.

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen (47) hat mitgeteilt, dass die Straße Zum Teufelssee Bestandteil einer flächendeckenden Tempo-30-Zone ist. Gemäß Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde ist die Aufstellung von Haltverboten nur angezeigt, wenn eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage anhand der StVO vorliegt und die Ahndung von Verkehrsverstößen auch tatsächlich vor Ort durchsetzungsfähig ist. Diese Voraussetzungen sind in diesem Fall nicht gegeben.

 

Im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen konnten keine Missachtungen der Vorfahrtregelungen innerhalb der Tempo-30-Zone festgestellt werden. Es herrscht Fahrzeugverkehr in beiden Fahrtrichtungen, sowohl aus dem Wohngebiet heraus, als auch in das Wohngebiet hinein (vor allem Sammeltransporte von Schülern der Förderschule 18), so dass gezwungenermaßen eine verhaltene Fahrweise in den Spitzenzeiten zu beobachten ist.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die örtliche Situation nicht von einer besonderen Gefahrenlage geprägt ist, welche das Aufstellen von Verkehrszeichen notwendig macht (insbesondere beim Überqueren der Fahrbahn durch Kinder). Eine hohe Akzeptanz von zusätzlichen Halteverboten ist an diesem Standort gerade von den Eltern, welche die Stellplätze im Kreuzungsbereich nutzen, nicht zu erwarten. Somit wird die Anordnung von Haltverboten nicht erfolgen.

 

Bauliche Maßnahmen

Der Ausbau der Straße Zum Teufelssee erfolgte vor 5 Jahren unter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Zur Verkehrsberuhigung, vor allem in Hinblick auf die beiden vorhandenen Schulstandorte, wurden die Kreuzungsbereiche, unter anderem der Einmündungsbereich Zum Teufelssee - Liefeldsgrund, mit Natursteinpflaster aufgepflastert. Diese Aufpflasterung entfaltet in etwa die Wirkungsweise von Bremsschwellen. 

Im Rahmen der Gewährleistung erfolgte auf Grund von Mängeln eine grundlegende Überarbeitung dieser Flächen durch den Gewährleister – somit obliegen diese Flächen einer weiteren Gewährleistungsdauer - jetzt noch von 4,5 Jahren.

 

Der Einmündungsbereich Liefeldsgrund fungiert faktisch durch die Zufahrt zum Schulgelände als Kreuzung. Damit ist der Bewegungsablauf eines Kraftfahrzeugs während einer Kurvenfahrt in alle Richtungen dieser Kreuzung maßgebend. Für eine standardisierte Dimensionierung fahrgeometrischer Bewegungsräume sind Bemessungsfahrzeuge definiert, die zur Überprüfung von Entwurfselementen bzw. Straßenverkehrsanlagen für den fließenden und den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr herangezogen werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Schleppkurven (Müllfahrzeug, Feuerwehr) wurde die technische Machbarkeit einer Gehwegvorstreckung im Kreuzungs- und Einmündungswinkel Zum Teufelssee / Liefeldsgrund sowie der Zufahrt zum Schulgelände überprüft.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die bauliche Anlage einer wirksamen geschwindigkeitsmindernden Fahrbahneinengung mit einer Breite von mind. 2,00 m nicht möglich ist.

 

Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass eine geringfügige Einengung der Fahrbahn (1,00   m … 1,50 m) eher zu Gefahrenmomenten führt als der Erleichterung der Querung der Fahrbahn dient.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...