Beschlussvorlage - 13/SVV/0116
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung - Sportareal Luftschiffhafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2013
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03.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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19.03.2013
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Erläuterung
Begründung:
Das Nebenstadion im Sportareal Luftschiffhafen ist Bestandteil des städtischen Vermögens. Die letzte grundlegende Instandsetzung wurde Anfang der 90-ziger Jahre durchgeführt. Die Rundlaufbahn weist in großem Umfang Schäden und Verwerfungen des Untergrunds (Kunststoffbelag) auf. Der Fachbereich Bildung und Sport besichtigte die Laufbahn vor Ort und konnte sich somit von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugen. Die Schäden der Rundlaufbahn wurden im Zuge der Kostenermittlung für die Erneuerungsmaßnahme durch ein Planungsbüro aufgenommen. Der Fachbereich Bildung und Sport hat die Notwendigkeit der Investition geprüft und bestätigt.
Derzeit wird im Nebenstadion ein neues Werferhaus mit Laserschießanlage für die Bundesstützpunkte Leichtathletik und Fünfkampf errichtet. Um nach Fertigstellung dieses Bauvorhabens zweckmäßig trainieren zu können, ist die Laufbahn immens wichtig, da Laufen und Schießen im Fünfkampf im direkten Wechsel trainiert werden.
Das Nebenstadion ist Trainingsstätte für die Bundesstützpunkte Leichtathletik, Fünfkampf und Triathlon. Die laufenden Kosten des Stadions werden somit zu einem bedeutenden Teil über die Gelder für die Bundesstützpunkte finanziert. Gemäß Nutzungsvereinbarung zwischen der LHP und dem Olympiastützpunkt Brandenburg ist die Stadt Potsdam verpflichtet, betriebsbereite und leistungssportgerechte Sportstätten zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet als Sportstätte u.a. auch das Nebenstadion am Luftschiffhafen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stuft die Erneuerung als sportfachlich prioritär für 2013 ein. Die Möglichkeit einer Verschiebung dieser Maßnahme wird aus sportfachlicher Sicht (DOSB, MBJS, LHP) nicht gesehen.
Das Nebenstadion wird von in den Monaten März bis Oktober regelmäßig durch den Schul- und Breitensport im Interesse der LHP genutzt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bund beteiligt sich an der Erneuerung der Rundlaufbahn des Nebenstadions im Sportareal
Luftschiffhafen mit 364.786 (30 %) an den Gesamtkosten i.H.v. 1.215.954 (100 %). An den
verbleibenden 851.168 beteiligt sich wiederum das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit
50 % (425.584 ), so dass für die LHP ein Eigenanteil i.H.v. 425.584 verbleibt. Insgesamt wird die
Investition somit zu 65 % aus Fördermitteln finanziert. Der Eigenanteil umfasst 35 % der
Gesamtkosten. Die Eigenmittel werden durch Minderauszahlungen in der Investitionsmaßnahme 21030001 Lehrmittel, Ausstattung, Sportgeräte Grundschule Bornstedter Feld über die zu bewilligende außerplanmäßige Auszahlung gedeckt.
Die Fördermittelanteile sind in den Haushalten von Bund und Land verbindlich eingeplant und werden in Folge des Zuwendungsantrages/-bescheides in 2013/2014 bereitgestellt.
Finanzierung Rundlaufbahn | |
LHP | 425.584 (35 %) |
Bund (BMI) | 364.786 (30 %) |
Land (MBJS) | 425.584 (35 %) |
Gesamt | 1.215.954 (100 %) |
2012: außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 425.584
Die außerplanmäßige Auszahlung betrifft folgende Produktkonten:
4242001.7852000 (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen); 4242001.0961400 (Anlagen im Bau (Tiefbau))
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74 kB
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