Anfrage - 13/SVV/0130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

r den in Prüfung befindlichen Bau der Havelspange zwischen B 1 und B 2 entlang des Bahndamms Templiner See ist die Errichtung von Lärmschutzwänden beiderseits der Trasse sinnvoll. Bei einem solchen Bau bietet es sich an, auch die vorhandene Eisenbahntrasse in den Lärmschutz einzubeziehen. Derzeit donnern häufig schwere Güterzüge über die Brücke und den Bahndamm, die weit nach Potsdam-West und Hermannswerder einerseits und bis Caputh und Geltow andererseits zu hören sind. Es ist zu erwarten, dass mit dem Bau einer Havelspange mit Lärmschutzwänden einschließlich der Eisenbahnstrecke der Lärm, der nach Potsdam und nach Caputh effektiv abstrahlt, geringer sein wird als die heutigen Emissionen der Eisenbahn ohne Lärmschutz. Daher könnte sich die Lärmbelastung auch für Bürger des Potsdamer Umlandes mit Havelspange sogar verringern statt erhöhen! Darum halte ich folgende Frage für bedeutend.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Um etwa wie viel Prozent könnte durch den Bau einer Havelspange am Templiner See mit Lärmschutzwänden, welche die vorhandene Eisenbahntrasse einschließen, die Lärmbelastung benachbarter Gebiete von Potsdam und dem Umland im Vergleich zu heute gesenkt werden?

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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