Beschlussvorlage - 02/SVV/0321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.1999 zum Schulentwicklungsplan 1999-2005 (DS 99/0783/1) wurde zum Schuljahr 2000/2001 der Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule (36) aufgelöst.

 

Mit Beschluss am 23.01.2002 hat die Stadtverordnetenversammlung oben genannten Beschluss wieder aufgehoben. Infolge dieser Beschlussfassung muss der Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule (36) wieder bestimmt werden, da nach § 106 Abs. 1, 2 Satz 1,5 des BbgSchulG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BbgSchulG vom 01.06.2001 (GVBl I S. 62 BbgSchulG) für jede Grundschule der Schulbezirk durch Satzung zu bestimmen ist, für den die Schule örtlich zuständig ist.

 

Die Wilhelm-Busch-Grundschule (36) sowie die Grundschule Am Pappelhain (45) sind in demselben Schulgebäude, Galileistraße 6-8, untergebracht. Daher wird der Schulbezirk  für beide Schulen nach der neuen Regelung des § 106 Abs. 2 Satz 2  2. Alternative BbgSchulG deckungsgleich festgelegt.

 

Derzeit ist die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.12.2001 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam 14/2002  S. 12 ff) gültig, die entsprechend geändert wird.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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