Beschlussvorlage - 02/SVV/0323
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 83 Nedlitzer Kaserne (Entwurf) gemäß § 3 (2) BauGB und zugleich öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Tel. 3216
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.05.2002
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05.06.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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23.05.2002
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Beschlussvorschlag
1.
Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der
Nachbarge-
meinden und der städtischen
Ämter wird gebilligt.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne" und zugleich der Entwurf zur
7. Änderung des
Flächennutzungsplanes
werden öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
B-Plan Nr. 83 "Nedlitzer Kasernen" und 7.
Änderung des FNP „Nedlitzer Kaserne“
Öffentliche
Auslegung des Planentwurfes
Das Gelände der Nedlitzer Kasernen liegt im Norden der Stadt
Potsdam an der Bundesstraße 2 und befindet sich im Entwicklungsgebiet
Bornstedter Feld. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 42,6 ha grenzt direkt
an den Jungfernsee und die Waldflächen des Nedlitzer Holzes.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Im Februar 2000 hat Herr Prof. Plattner, Vorstandssprecher
des Software-Unternehmens SAP, seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, das
Kasernenareal zu erwerben, um sein hochschulpolitisches Engagement durch die
gezielte Ansiedlung von Unternehmen der Informationstechnologie zu flankieren.
Der Standort mit seiner Lage am Jungfernsee, der Einbindung
in die Potsdamer Kulturlandschaft und den landschaftsräumlichen Qualitäten
erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für einen international
wettbewerbsfähigen IT-Standort. Die Grundzüge des Vorhabens wurden in dem
sogenannten ”Letter of intend” zwischen Herrn Prof. Plattner und dem
Oberbürgermeister der Stadt Potsdam vereinbart.
Städtebaulich
und landschaftsplanerisches Konzept
Zur städtebaulichen
Qualifizierung der vereinbarten Entwicklungserklärung führten die
Landeshauptstadt Potsdam und der Entwicklungsträger Bornstedter Feld in
Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger Anfang 2001 ein Gutachterverfahren durch,
an dem neun Projektgemeinschaften aus Stadt- und Landschaftsplanern beteiligt
waren.
Dem
Entwurf der Projektgemeinschaft Ortner+Ortner/Kossel wurde der erste Preis
zugesprochen. Kennzeichen des Entwurfes ist auf dem Kasernengelände eine
relativ hohe bauliche Dichte und der Erhalt des umgebenden Landschaftsraumes.
Der Bezug zum Wasser wird insbesondere über eine großzügig gestaltete
Uferterrasse hergestellt. Die weiteren Uferbereiche werden in ihrer naturnahen
Ausprägung erhalten. Die Uferterrasse bildet zusammen mit dem zentral liegenden
Plätzen das Zentrum der Anlage, auf die die Gebäude ausgerichtet werden.
Auf der
Grundlage der Entwurfsidee wurde ein städtebaulicher Rahmenplan
("Masterplan") als Grundlage für den Bebauungsplan erarbeitet. Zum
Bebauungsplan Nr. 83 wurde von November bis Januar 2002 die frühzeitige
Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Nach Auswertung der Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf in
Abstimmung mit der anstehenden baulichen Realisierung überarbeitet und für die
Durchführung der öffentlichen Auslegung vorbereitet. Die grundsätzlichen
planerischen Inhalte blieben dabei gegenüber der ersten Planfassung vom
November 2001 unverändert.
Für den
ersten Bauabschnitt beabsichtigt der Investor kurzfristig einen Bauantrag
einzureichen. Dieser Abschnitt umfasst die Entwicklung der Gewerbe- und
Wohnbereiche nördlich und südlich der Uferterrasse, die Plätze und die
Promenade sowie die Uferterasse selbst. Die Fertigstellung der baulichen
Maßnahmen für diesen Abschnitt soll bis Mitte 2004 erfolgen.
Wesentliche
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes
Art der
baulichen Nutzugen:
·
eingeschränkte
Gewerbegebiete (GEe) für die Ansiedlung technologieorientierter Unternehmen
·
Mischgebiete
(MI): Mischung von gewerblicher und Wohnnutzung nahe dem Seeufer
·
Allgemeine
(WA) und Reine Wohngebiete (WR) im nördlichen Teil des Plangebietes für 300 -
400 Wohnungen
Sonstige
Festsetzungen:
·
"Einbettung"
des Standortes durch die Waldflächen des Nedlitzer Holzes und am Jungfernsees
bzw. durch die Grünflächen entlang der Nedlitzer Straße
·
Sicherstellung
öffentlicher Durchwegungen entlang des Jungfernsees
·
Festlegung
des öffentlichen Straßennetzes, z.T. als verkehrsberuhigte Bereiche
Anlagen:
Flächenbilanz und Planzeichnung,
7. Änderung des FNP
Fazit finanzielle Auswirkungen
nein
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn Ämter
die durch den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzen und Mittel zur
Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.