Beschlussvorlage - 02/SVV/0323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarge-

    meinden und der städtischen Ämter wird gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne" und zugleich der Entwurf zur 7. Änderung des

    Flächennutzungsplanes werden öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

 

                                B-Plan Nr. 83 "Nedlitzer Kasernen" und 7. Änderung des FNP „Nedlitzer Kaserne“         

 

 

                        Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

 

 

 

Das Gelände der Nedlitzer Kasernen liegt im Norden der Stadt Potsdam an der Bundesstraße 2 und befindet sich im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 42,6 ha grenzt direkt an den Jungfernsee und die Waldflächen des Nedlitzer Holzes.

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Im Februar 2000 hat Herr Prof. Plattner, Vorstandssprecher des Software-Unternehmens SAP, seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, das Kasernenareal zu erwerben, um sein hochschulpolitisches Engagement durch die gezielte Ansiedlung von Unternehmen der Informationstechnologie zu flankieren.

 

Der Standort mit seiner Lage am Jungfernsee, der Einbindung in die Potsdamer Kulturlandschaft und den landschaftsräumlichen Qualitäten erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für einen international wettbewerbsfähigen IT-Standort. Die Grundzüge des Vorhabens wurden in dem sogenannten ”Letter of intend” zwischen Herrn Prof. Plattner und dem Oberbürgermeister der Stadt Potsdam vereinbart.

 

Städtebaulich und landschaftsplanerisches Konzept

 

Zur städtebaulichen Qualifizierung der vereinbarten Entwicklungserklärung führten die Landeshauptstadt Potsdam und der Entwicklungsträger Bornstedter Feld in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger Anfang 2001 ein Gutachterverfahren durch, an dem neun Projektgemeinschaften aus Stadt- und Landschaftsplanern beteiligt waren.

 

Dem Entwurf der Projektgemeinschaft Ortner+Ortner/Kossel wurde der erste Preis zugesprochen. Kennzeichen des Entwurfes ist auf dem Kasernengelände eine relativ hohe bauliche Dichte und der Erhalt des umgebenden Landschaftsraumes. Der Bezug zum Wasser wird insbesondere über eine großzügig gestaltete Uferterrasse hergestellt. Die weiteren Uferbereiche werden in ihrer naturnahen Ausprägung erhalten. Die Uferterrasse bildet zusammen mit dem zentral liegenden Plätzen das Zentrum der Anlage, auf die die Gebäude ausgerichtet werden.

Auf der Grundlage der Entwurfsidee wurde ein städtebaulicher Rahmenplan ("Masterplan") als Grundlage für den Bebauungsplan erarbeitet. Zum Bebauungsplan Nr. 83 wurde von November bis Januar 2002 die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach Auswertung der Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf in Abstimmung mit der anstehenden baulichen Realisierung überarbeitet und für die Durchführung der öffentlichen Auslegung vorbereitet. Die grundsätzlichen planerischen Inhalte blieben dabei gegenüber der ersten Planfassung vom November 2001 unverändert.

 

Für den ersten Bauabschnitt beabsichtigt der Investor kurzfristig einen Bauantrag einzureichen. Dieser Abschnitt umfasst die Entwicklung der Gewerbe- und Wohnbereiche nördlich und südlich der Uferterrasse, die Plätze und die Promenade sowie die Uferterasse selbst. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahmen für diesen Abschnitt soll bis Mitte 2004 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes

 

Art der baulichen Nutzugen:

 

·         eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe) für die Ansiedlung technologieorientierter Unternehmen

·         Mischgebiete (MI): Mischung von gewerblicher und Wohnnutzung nahe dem Seeufer

·         Allgemeine (WA) und Reine Wohngebiete (WR) im nördlichen Teil des Plangebietes für 300 - 400 Wohnungen

 

Sonstige Festsetzungen:

 

·         "Einbettung" des Standortes durch die Waldflächen des Nedlitzer Holzes und am Jungfernsees bzw. durch die Grünflächen entlang der Nedlitzer Straße

·         Sicherstellung öffentlicher Durchwegungen entlang des Jungfernsees 

·         Festlegung des öffentlichen Straßennetzes, z.T. als verkehrsberuhigte Bereiche

 

 

 

 

 

Anlagen: Flächenbilanz und Planzeichnung,

               7. Änderung des FNP

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

 

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzen und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen. 

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.       

 

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