Antrag - 13/SVV/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverordnetenversammlung in die Zielstellung, Dokumentation und Kontrolle städtebaulicher Verträge einbezogen wird. Dazu sind Grundsätze sowie ein Vorschlag für die Festlegung eines Verfahrensablaufes zu erarbeiten, in dem beispielsweise zuerst eine Information über anstehende Verhandlungen, die Entscheidung der StVV über die Zielstellung der Verhandlungen, die juristische Prüfung, die Überprüfung der Einhaltung sowie ein Bericht mit bestimmten Zeitabständen vorgesehen sein sollten.

 

Zur Vorbereitung ist ein Register der vorliegenden städtebaulichen Verträge zu erstellen. 

 

Der Entwurf und das Register sind der Stadtverordnetenversammlung zur Septembersitzung 2013 vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung

Wenn die endverhandelten städtebaulichen Verträge in die StVV zur Bestätigung kommen, sind Änderungen de facto nicht mehr möglich, d.h. eine inhaltliche Entscheidung kann von der StVV nicht mehr getroffen werden. Um eine stärkere Einbindung der StVV in die Zielstellung der Verträge im Sinne des öffentlichen Interesses zu sichern, sind klare Abläufe und eine Definition der Mitwirkung erforderlich.  

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