Beschlussvorlage - 13/SVV/0111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung – WVS)

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

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Begründung

 

Potsdams Trinkwassergebühren sollen auf dem Niveau von 2012 stabil bleiben. Die Mengengebühr beträgt weiterhin 2,25 EURO pro m³ und die Grundgebühren bleiben unverändert.

 

Die Preisstabilität bei der Trinkwasserversorgung kann im Wesentlichen durch die Bewilligung von Fördermitteln und dem leichten Anstieg der erlöswirksamen Mengen gesichert werden:

 

Die Pauschalierung des Kostenersatzes für Hausanschlüsse hat sich bewährt. Sie soll zukünftig auch

 

-          r Wasserzählergrößen Qn 6 analog Qn 2,5,

-          bei Veränderung von Hausanschlüssen gelten sowie

-          die Grundwasserhaltung und den Bodenaustausch enthalten.

 

Neben den zusätzlichen Leistungen sind hier auch die Baukostensteigerungen von 2007 bis 2012 zu berücksichtigen.

 

Darüber hinaus wurden Anpassungen an die neue Gesetzeslage und wegen der Rechtsprechung vorgenommen. Im Anhang zur Satzung sind die Änderungen der Wasserversorgungsatzung rot dargestellt und begründet.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen verhalten sich haushaltsneutral.

 

 

 

 

 

 

 

Trinkwasser (netto)

Planansatz 2013

Planansatz 2014

Gesamt

 

 

 

 

 

53300004321200

Ertrag aus Trinkwassergebühren

17.781.500 €

17.781.500 €

35.563.000 €

 

 

 

 

 

53300005811900

Aufwand Personal und Verwaltungskosten LHP

200.000 €

204.000 €

 

53300005431590

Aufwand Rechtsberatung, Prüfungen, Gutachten

50.000 €

51.000 €

 

53300005455900

Aufwand Entgelt TW-Versorgung

17.411.000 €

17.647.000 €

 

 

Aufwand gesamt

17.661.000 €

17.902.000 €

35.563.000 €

 

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Anlagen

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