Antrag - 02/SVV/0310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu ihrer finanziellen Gesamtverantwortung für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam. Aus diesem Grund wird an der durch Haushaltssatzung festgelegten Haushaltssperre in Höhe von 10 % grundsätzlich festgehalten.

 

Zur Vermeidung von Härten sollen in folgenden Fallgruppen von der Haushaltssperre Ausnahmen zugelassen werden:

Gruppe 1

Zweckgebundene Einnahmen stehen in voller Höhe zur Leistung entsprechender Ausgaben zur Verfügung und werden entsperrt.

Gruppe 2

Maßnahmen, die bereits im HSK mit Sparvorgaben belegt sind, werden von der Haushaltssperre befreit, wenn die Sparvorgaben tatsächlich erfüllt werden. Zu den HSK-Maßnahmen zählen auch solche Folge-Ausgaben, die in klarer Weise als Ersatz für haushaltskonsolidierende Sparaufgaben installiert wurden, insbesondere die Ausgaben für Chorsinfonik sowie die Kammerakademie.

Gruppe 3

Eigenmittel der Stadt, die zur Komplementärfinanzierung von Drittmitteln eingestellt sind, werden bis auf einen Sparbeitrag von 3 % entsperrt. Dadurch erhalten die Förderempfänger Planungssicherheit - die Stadt kann Einsparungen erzielen.

Gruppe 4

Vertraglich gebundene Mittel (Gas, Strom, Mitgliedsbeiträge,..) werden von der Haushaltssperre ausgenommen. Hierzu zählen auch die Mittel für den Theaterverbundvertrag (inklusive Nicolaisaal und Musikfestspiele).

Gruppe 5

In dringenden unabweisbaren Einzelfällen wird der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service in seiner Eigenschaft als Kämmerer ermächtigt, Entsperrungen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro vorzunehmen. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften ist über die Fälle zeitnah zu informieren.

 

 

Eberhard Kapuste

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

Wie im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Aufhebung der Haushaltssperre im Kulturbereich deutlich wurde, bedarf es einer grundsätzlichen Regelung, wie mit der Haushaltssperre im Jahr 2002 umzugehen ist.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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