Beschlussvorlage - 01/SVV/0276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Nach der Feststellung durch den Oberbürgermeister und der abschließenden

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 wird dieser gemäß § 27 Abs. 1

Eigenbetriebs-verordnung beschlossen.

 

2. Der amtierenden Werkleiterin, Frau Eichhorn, wird für das Wirtschaftsjahr 1999 Entlastung erteilt.

 

3. Der Bilanzverlust zum 31.12.1999 in Höhe von 84.233,97 DM wird durch eine

Zuführung aus der Haushaltsstelle 79000.71500 "Zuschuss Potsdam-Information"

aus dem Haushalt der Stadt Potsdam ausgeglichen.

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Erläuterung

Begründung

 

I. Sachverhalt

 

Gemäß § 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) sowie § 20 der Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres über den geprüften Jahresabschluss, über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Ergebnisverwendung.

 

Die Ursachen der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 liegen vor allem in den Verzögerungen der bisherigen Jahresabschlüsse aufgrund der Änderungen des Jahresabschlusses 1994 gemäß § 36 DMBilG.

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die DEUTRAG, Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.1999 des Eigenbetriebes Potsdam-Information zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

In ihrem Abschlussbericht hat die DEUTRAG am 12.10.2000/09.01.2001 einen Bestätigungsvermerk erteilt. Er steht unter dem Vorbehalt, dass dem Eigenbetrieb für 2000 Zuschüsse in dem Umfang gewährt werden, die zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2000 angesetzten Ausgaben ausreichen.

 

II.        Jahresfehlbetrag zum 31.12.1999

 

Zum 31.12.1999 weist die Bilanz des Eigenbetriebes Potsdam-Information einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 84.233,97 DM aus.

 

Der Verlust 1999 ist durch nicht geplante Rückstellungen für Überstunden entstanden.

 

III. Verlustausgleich

 

Gemäß § 11 Abs. 6 EigV sind im Fall des Eigenbetriebes Potsdam-Information Verluste grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Potsdam auszugleichen.

 

Es wird vorgeschlagen, den entstandenen Verlust durch eine Zuführung aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe von 84.233,97 DM auszugleichen.

 

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.11.2000 (StVV DS-Nr. 00/0755/1) die Potsdam-Information aufzulösen und die Potsdam Tourismus GmbH zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu gründen, wurden die Aufgaben der Potsdam-Information per 01.01.2001 in die neue Gesellschaft integriert und das Personal nach § 613 a BGB überführt.

Aufgrund dessen erfolgte der Ausgleich des Verlustes 1999 des Eigenbetriebes bereits im Dezember 2000 aus der Haushaltsstelle 79000.71500 "Zuschuss Potsdam-Information" als überplanmäßige Ausgabe gemeinsam mit dem zu erwartenden Verlust 2000 in Höhe von insgesamt 238.461,- DM zu Lasten der Haushaltsstelle 79000.63002 "Touristisches Marketing" (StVV DS-Nr. 00/01017 vom 18.12.2000).

 

Anlagen:

Jahresabschluss zum 31.12.1999

Lagebericht zum 31.12.1999

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bilanzverlust zum 31.12.1999 in Höhe von 84.233,97 DM wird durch eine Zuführung aus der Haushaltsstelle 79000.71500 "Zuschuss Potsdam-Information" aus dem Haushalt der Stadt Potsdam ausgeglichen.

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