Antrag - 12/SVV/0767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Fortführung von Lehrer-Vertretungsfonds der Stadt Potsdam, um Ausfallstunden oder Zusammenlegungen von Klassen zu vermeiden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2013/14 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2907 Punkte. Er wurde unter der Nummer 9 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung übergeben.

 

Ergänzung:

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Lehrkräfte an Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam stehen in einem Dienstverhältnis zum Land Brandenburg. Somit ist auch die Vorhaltung einer entsprechenden Lehrerreserve bei der Erkrankung von Lehrkräften Aufgabe des Landes. Da Potsdam ein Konzept zur Haushaltssicherung aufstellen muss, können für die weitere Finanzierung des Lehrerersatzpools im Schuljahr 2012/2013 keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) wurde schriftlich um die Erhöhung der Lehrerreserve oder um die Finanzierung eines Lehrerersatzpools gebeten. Eine abschließende Antwort hierzu liegt noch nicht vor.

 

Kosten der Umsetzung / Folgekosten:

Lehrkräfte stehen im Dienstverhältnis zum Land. Daneben kann der Schulträger Personen zur Unterstützung der Lehrkräfte einsetzen, ohne dass dazu eine Verpflichtung des Trägers besteht. Für die Weiterführung des Lehrerersatzpools ab dem Schuljahr 2012/13 wären jährlich 70.000 Euro aufzuwenden.

 

>> Aktualisierung vom Mitte Oktober 2012:

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>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:

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>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:

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Originalvorschlag: ...

An Potsdamer Schulen reichen die Vertretungsreserven für Lehrer nicht aus, bzw. sind zu knapp bemessen. Begrüßenswert war daher die Einrichtung eines Lehrer-Vertretungsfonds durch die Stadt Potsdam für Grund- und Oberschulen mit Primarstufe. Im Krankheitsfall eines Lehrers schicken die Schulen eine Bedarfsmeldung an den Fachbereich Bildung und Sport, von dort geht umgehend ein Honorarvertrag an die Schule zurück. Die eingesetzten Honorarkräfte dürfen allerdings nicht tatsächlich unterrichten, sondern sollen eine angemessene, möglichst qualifizierte Betreuung gewährleisten. Dazu gehöre die Vertiefung des Lernstoffes durch Üben oder Hausaufgabenzeit. 70.000 € wurden im Schuljahr 2011/12 bereitgestellt und sorgten z.B. an der Karl-Förster-Schule dafür, dass von ca. 1700 Vertretungsstunden über 500 Stunden mit HIlfe dieses Fonds organisiert wurden und somit nicht ausfallen mussten. Als Vater zweier schulpflichter Kinder beantrage ich die Fortführung dieser sehr guten Einrichtung der Stadt Potsdam, um Ausfallstunden oder Zusammenlegungen von Klassen auch im neuen Schuljahr zu vermeiden.

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