Beschlussvorlage - 01/SVV/0278
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zum 31.12.1999
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Sömmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Beschlussvorschlag
1. Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zum
31.12.1999 wird gemäß § 27 (1)
Eigenbetriebsverordnung beschlossen.
2. Dem
Werkleiter, Herrn Wolfgang Hostmann, wird für das Wirtschaftsjahr 1999
Entlastung erteilt.
3. Mit
der Auflösung des Naherholungsbetriebes werden der Jahresfehlbetrag zum
31.12.1999 in Höhe von 312.830,96 DM sowie der Verlustvortrag in Höhe von
233.236,11 DM mit dem Eigenkapital des Naherholungsbetriebes verrechnet.
Erläuterung
Gemäß §
27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden sowie § 20 der
Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften
Jahresabschluss, weiterhin über die Entlastung der Werkleitung sowie die
Ergebnis-verwendung.
Vom
Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CIT
Treuhand Berlin GmbH beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.1999 des
Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zu prüfen und die Prüfergebnisse in
einem Bericht zusammenzufassen.
In ihrem
Prüfungsbericht vom 27. November 2000 erteilte die CIT den anliegenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Die
Bedingung, unter welche die CIT Treuhand Berlin GmbH die Vermerkserteilung
stellt (dass der geprüfte Jahresabschluss 1998 in der mit uneingeschränktem
Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 10. Februar 2000 von der Stadtverordnetenversammlung
festgestellt wird) wird mit dem Beschluss der StVV am 07. März 2001 erfüllt.
I. Verluste
zum 31.12.1999
Die
Bilanz des
Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam weist zum 31.12.1999
1. einen
Verlustvortrag in Höhe von 233.236,11 DM sowie
2. einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.830,96 DM
und
damit einen Gesamtverlust i.H.v. 546.067,07 DM aus.
Zu 1. Der Verlustvortrag in Höhe
von 233.236,11 DM setzt sich zusammen aus:
- einem Restverlust aus Vorjahren i.H.v.
5.287,13 DM
(bis
1997 wurden Betriebsverluste größten Teils durch die Stadt Potsdam
ausgeglichen)
- den Jahresfehlbetrag 1998 i.H.
von 227.948,98 DM,
zu 2.
Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.830,96 DM
Die
Ursachen für den Jahresfehlbetrag liegen, wie in den Vorjahren, in dem Betrieb
der Strandbäder, in den vom Naherholungsbetrieb zu leistenden Zuführungen zu
Rückstellungen von Pachteinnahmen aus Grundstücken mit vermögensrechtlichen
Ansprüchen Dritter sowie in den um 85 TDM gegenüber dem eingereichten
Wirtschaftsplan des Betriebes gekürzten Zuführungen.
II. Verlustausgleich
Gemäß §
11 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung sind im Fall des Eigenbetriebes
Naherholungs-betrieb Potsdam Verluste grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der
Landeshauptstadt Potsdam auszugleichen.
Hier
besteht jedoch die Besonderheit, dass der Naherholungsbetrieb Potsdam mit
Beschlussvorlage Drucksache Nr. 99/01041/1 zum 01.01.2000 aufgelöst und in das
Sport- und Bäderamt integriert wurde.
Bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Liquidität des Naherholungsbetriebes gesichert;
die Verbindlichkeiten gezahlt und die Zuführungen zu den Rückstellungen sind
ausreichend gesichert.
Damit ist
eine Verrechnung der Verluste des Eigenbetriebes mit seinem Eigenkapital im
Zuge seiner Auflösung per 01.01.2000 möglich.
Aus o.g.
Gründen wird vorgeschlagen, sowohl den Fehlbetrag als auch den Verlustvortrag
zum 31.12.1999 mit dem Eigenkapital des Betriebes zu verrechnen.
Anlagen:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zum 31.12.1999
-
Lagebericht zum 31.12.1999
Gemäß
Paragraph 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden sowie
Paragraph 20 der Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung bis
spätestens zum 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres über den
geprüften Jahresabschluss, weiterhin über die Entlastung der Werkleitung sowie die
Ergebnis-verwendung.
Die
Ursachen für die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses lagen vor allem
in den Verzögerungen der bisherigen Jahresabschlüsse auf Grund der Änderungen
des Jahres-abschlusses 1994 gemäß § 36 DMBilG sowie der Abgleichung von
Verbindlichkeiten und Forderungen des Eigenbetriebes zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zur Klärung des Verlustausgleiches.