Beschlussvorlage - 01/SVV/0278

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zum 31.12.1999  wird gemäß § 27 (1) Eigenbetriebsverordnung beschlossen.

2. Dem Werkleiter, Herrn Wolfgang Hostmann, wird für das Wirtschaftsjahr 1999 Entlastung erteilt.

3. Mit der Auflösung des Naherholungsbetriebes werden der Jahresfehlbetrag zum 31.12.1999 in Höhe von 312.830,96 DM sowie der Verlustvortrag in Höhe von 233.236,11 DM mit dem Eigenkapital des Naherholungsbetriebes verrechnet.     

               

 

Reduzieren

Erläuterung

Gemäß § 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden sowie § 20 der Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, weiterhin über die Entlastung der Werkleitung sowie die Ergebnis-verwendung.

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CIT Treuhand Berlin GmbH beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.1999 des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem Bericht zusammenzufassen.

 

In ihrem Prüfungsbericht vom 27. November 2000 erteilte die CIT den anliegenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die Bedingung, unter welche die CIT Treuhand Berlin GmbH die Vermerkserteilung stellt (dass der geprüfte Jahresabschluss 1998 in der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 10. Februar 2000 von der  Stadtverordnetenversammlung festgestellt wird) wird mit dem Beschluss der StVV am 07. März 2001 erfüllt.

 

 

I.   Verluste zum 31.12.1999

 

Die Bilanz des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam weist zum 31.12.1999

 

1. einen Verlustvortrag in Höhe von 233.236,11 DM sowie

 

2. einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.830,96 DM

 

und damit einen Gesamtverlust i.H.v. 546.067,07 DM aus.

 

 

Zu 1. Der Verlustvortrag in Höhe von 233.236,11 DM setzt sich zusammen aus:

 

- einem Restverlust aus Vorjahren i.H.v. 5.287,13 DM

(bis 1997 wurden Betriebsverluste größten Teils durch die Stadt Potsdam ausgeglichen)

 

  - den Jahresfehlbetrag 1998 i.H. von 227.948,98 DM,

 

 

zu 2. Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.830,96 DM

 

Die Ursachen für den Jahresfehlbetrag liegen, wie in den Vorjahren, in dem Betrieb der Strandbäder, in den vom Naherholungsbetrieb zu leistenden Zuführungen zu Rückstellungen von Pachteinnahmen aus Grundstücken mit vermögensrechtlichen Ansprüchen Dritter sowie in den um 85 TDM gegenüber dem eingereichten Wirtschaftsplan des Betriebes gekürzten Zuführungen.

 

 

 

 

 

 

II.        Verlustausgleich

 

 

Gemäß § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung sind im Fall des Eigenbetriebes Naherholungs-betrieb Potsdam Verluste grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Potsdam auszugleichen.

 

Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass der Naherholungsbetrieb Potsdam mit Beschlussvorlage Drucksache Nr. 99/01041/1 zum 01.01.2000 aufgelöst und in das Sport- und Bäderamt integriert wurde.

 

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Liquidität des Naherholungsbetriebes gesichert; die Verbindlichkeiten gezahlt und die Zuführungen zu den Rückstellungen sind ausreichend gesichert.

    

Damit ist eine Verrechnung der Verluste des Eigenbetriebes mit seinem Eigenkapital im Zuge seiner Auflösung per 01.01.2000 möglich.

 

 

Aus o.g. Gründen wird vorgeschlagen, sowohl den Fehlbetrag als auch den Verlustvortrag zum 31.12.1999 mit dem Eigenkapital des Betriebes zu verrechnen.

 

 

 

 

Anlagen:         

- Jahresabschluss des Eigenbetriebes Naherholungsbetrieb Potsdam zum 31.12.1999

- Lagebericht zum 31.12.1999

Gemäß Paragraph 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden sowie Paragraph 20 der Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres über den geprüften Jahresabschluss, weiterhin über die Entlastung der Werkleitung sowie die Ergebnis-verwendung.

 

Die Ursachen für die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses lagen vor allem in den Verzögerungen der bisherigen Jahresabschlüsse auf Grund der Änderungen des Jahres-abschlusses 1994 gemäß § 36 DMBilG sowie der Abgleichung von Verbindlichkeiten und Forderungen des Eigenbetriebes zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Klärung des Verlustausgleiches.

 

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

siehe Begründung

Loading...