Anfrage - 02/SVV/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anwohner beklagen den äußeren Pflegezustand der Garagenanlage in der Geschwister-Scholl-Straße 66.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Sehen Sie Möglichkeiten, evtl. gemeinsam mit dem Garagenbeirat der Stadt Potsdam Abhilfe zu organisieren?

 

 

 

Antwort:

 

Die Stadt Potsdam ist nicht Eigentümerin des nachgefragten Grundbesitzes.

Mit Eintragungsnachricht vom 05.03.2002 erfolgte die Eigentumsumschreibung für o.g. Grundstück

auf der Grundlage des Ersuchens der Stadt Potsdam, Amt zur Regelung offener Vermögensfragen vom 08.02.2002 ( AZ: 12005 001694 91 A20) auf die Alteigentümer.

Bedingt durch das Fehlen eigentumsrechtlicher Grundlagen, besteht keine Möglichkeit für die Stadt Potsdam privatrechtlich zu handeln.

Der Garagenbeirat und die Stadt Potsdam können hier gemeinsam keine Abhilfe schaffen.

Dem Ordnungsamt wurden die neuen Eigentümer zur weiteren Bearbeitung benannt.         

 

           

 

 

 

 

 

                                   

 

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