Beschlussvorlage - 01/SVV/0279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.1999 wird gemäß § 27 (1) EigV beschlossen.

2. Dem Werkleiter, Herrn Detlev Wenzel, wird für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung erteilt.

3. Der als Forderung an die Gemeinde eingestellte Fehlbetrag zum 31.12.1999 in Höhe von 7.506,11 DM wird in voller Höhe ausgeglichen durch den am 22.11.2000 an den Eigenbetrieb ausgezahlten Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt (überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202).

Der Restbetrag des ausgezahlten Zuschusses i.H. von 2.493,89 DM wird zum Ausgleich künftiger Verluste als Rücklage eingestellt.

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Erläuterung

Gemäß § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie § 21 Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die Entlastung der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde Herr Dipl.-Kfm. Detlef Busch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.1999 des Eigenbetriebes zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Trotz der Steigerung der Umsatzerlöse im Berichtsjahr um 68 TDM auf  458 TDM zum 31.12.1999 konnten die Gesamterträge die Aufwendungen nicht decken, so dass ein

Fehlbetrag i.H.v. 7.506 DM entstand, welcher als Forderung an die Gemeinde eingestellt wurde.

 

Ursache des Fehlbetrages sind außerplanmäßige Aufwendungen für die externe Prüfung des Jahresabschlusses 1999.

Die Stadt Potsdam hatte auf der Grundlage des § 28 der EigV eine Befreiung des Tierheimes von der Jahresabschlussprüfung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde beantragt, worauf seitens des Tierheimes keine Einstellung der Jahresabschlusskosten in den Wirtschaftsplan 1999 erfolgte.

Der o.g. Antrag wurde von Seiten des Ministeriums des Innern mit Schreiben vom 29. März 2000 negativ beschieden. Darauf wurden Angebote zur Prüfung des Jahresabschlusses 1999 eingeholt und letztlich Herr Dipl.-Kfm. Detlef Busch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 1999 beauftragt.

 

Da der durch die Havel-Alltreu-Steuerberatungsgesellschaft mbH Potsdam aufgestellte vorläufige Jahresabschluss mit Datum vom 27. Juni 2000 einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag i.H.v. 9.971 DM ausweist, wurde durch das haushaltsbewirtschaftende Amt - das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 10.000 DM beantragt, welche auch bewilligt und im November 2000 aus der Haushaltsstelle 5480070202 zur Auszahlung gebracht wurde.

 

Mit der Beschlussfassung über den Ausgleich des Fehlbetrages kommt die Landeshauptstadt Potsdam ihren Pflichten aus § 11 Abs. 6 der EigV nach.

 

Anlagen:

- Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.1999

- Lagebericht des Werkleiters zum Jahresabschluss 1999

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

     Der als Forderung an die Gemeinde eingestellte Fehlbetrag zum 31.12.1999

in Höhe von 7.506,11 DM wird in voller Höhe ausgeglichen durch den am 22.11.2000 an den Eigenbetrieb ausgezahlten Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt (überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202).

        Der Restbetrag des ausgezahlten Zuschusses i.H. von 2.493,89 DM wird zum         Ausgleich künftiger Verluste als Rücklage eingestellt.

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