Beschlussvorlage - 01/SVV/0279
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.1998
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Fr. Sömmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Beschlussvorschlag
1. Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.1999 wird gemäß §
27 (1) EigV beschlossen.
2. Dem
Werkleiter, Herrn Detlev Wenzel, wird für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung
erteilt.
3. Der
als Forderung an die Gemeinde eingestellte Fehlbetrag zum 31.12.1999 in Höhe
von 7.506,11 DM wird in voller Höhe ausgeglichen durch den am 22.11.2000 an den
Eigenbetrieb ausgezahlten Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt (überplanmäßige
Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202).
Der
Restbetrag des ausgezahlten Zuschusses i.H. von 2.493,89 DM wird zum Ausgleich
künftiger Verluste als Rücklage eingestellt.
Erläuterung
Gemäß §
27 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie § 21 Betriebssatzung beschließt
die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die
Entlastung der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.
Vom
Landesrechnungshof Brandenburg wurde Herr Dipl.-Kfm. Detlef Busch,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beauftragt, den Jahresabschluss zum
31.12.1999 des Eigenbetriebes zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem
Prüfbericht zusammenzufassen.
Trotz der
Steigerung der Umsatzerlöse im Berichtsjahr um 68 TDM auf 458 TDM zum 31.12.1999 konnten die
Gesamterträge die Aufwendungen nicht decken, so dass ein
Fehlbetrag
i.H.v. 7.506 DM
entstand, welcher als Forderung an die Gemeinde eingestellt wurde.
Ursache
des Fehlbetrages
sind außerplanmäßige Aufwendungen für die externe Prüfung des Jahresabschlusses
1999.
Die Stadt
Potsdam hatte auf der Grundlage des § 28 der EigV eine Befreiung des Tierheimes
von der Jahresabschlussprüfung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
beantragt, worauf seitens des Tierheimes keine Einstellung der
Jahresabschlusskosten in den Wirtschaftsplan 1999 erfolgte.
Der o.g.
Antrag wurde von Seiten des Ministeriums des Innern mit Schreiben vom 29. März
2000 negativ beschieden. Darauf wurden Angebote zur Prüfung des
Jahresabschlusses 1999 eingeholt und letztlich Herr Dipl.-Kfm. Detlef Busch mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 1999 beauftragt.
Da der
durch die Havel-Alltreu-Steuerberatungsgesellschaft mbH Potsdam aufgestellte
vorläufige Jahresabschluss mit Datum vom 27. Juni 2000 einen voraussichtlichen
Jahresfehlbetrag i.H.v. 9.971 DM ausweist, wurde durch das
haushaltsbewirtschaftende Amt - das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 10.000 DM beantragt, welche auch
bewilligt und im November 2000 aus der Haushaltsstelle 5480070202 zur
Auszahlung gebracht wurde.
Mit der
Beschlussfassung über den Ausgleich des Fehlbetrages kommt die Landeshauptstadt
Potsdam ihren Pflichten aus § 11 Abs. 6 der EigV nach.
Anlagen:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.1999
-
Lagebericht des Werkleiters zum Jahresabschluss 1999
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
als Forderung an die Gemeinde eingestellte Fehlbetrag zum 31.12.1999
in
Höhe von 7.506,11 DM wird in voller Höhe ausgeglichen durch den am 22.11.2000
an den Eigenbetrieb ausgezahlten Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt
(überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsstelle 5480070202).
Der
Restbetrag des ausgezahlten Zuschusses i.H. von 2.493,89 DM wird zum
Ausgleich künftiger Verluste als Rücklage eingestellt.