Anfrage - 02/SVV/0364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit dem Ende der Buga hat sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Nachnutzung des Buga-Parkes beschäftigt. Bei der Frage, ob künftig der Eintritt kostenpflichtig sein soll, konnte bislang keine Einigkeit erzielt werden. Der Oberbürgermeister erhielt den Auftrag, die Variante eines moderaten Eintrittsgeldes zu prüfen. Unsere Fraktion stellte den Änderungsantrag, das Erheben eines Eintrittspreises auszuschließen. Seitdem wird geprüft. Ein endgültiges Ergebnis wurde bislang weder den Stadtverordneten, noch dem Buga-Ausschuß mitgeteilt. Dagegen sind die Pläne der Buga-GmbH regelmäßig in der Lokalpresse nachzulesen und im Buga-Ausschuß als noch unverbindlicher interner Diskussionsstand zurückgenommen.

 

Am 1. Mai eröffnet nun der Buga-Park mit dem reanimierten Froschkönig Fritz und dem Oberbürgermeister als Parkwächter.

 

 

Dazu fragen wir diesen:

 

Welche Beschlußlage zur Eintrittsgeldregelung wird derzeit eigentlich umgesetzt?

 

 

 

Antwort:         

 

Laut Gesellschaftsvertrag der BUGA GmbH hat der Aufsichtsrat über Eintrittspreise zu befinden.

Hinsichtlich der Eintrittsgeldregelung wird der Beschluss des Aufsichtsrates der BUGA GmbH  v. 15. 03. 2002 umgesetzt. 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 5.12.2001 beschlossen, dass die Erhebung eines moderaten Eintrittspreises zu prüfen sei. 

 

Dieses ist durch die BUGA GmbH im Rahmen ihres Wirtschaftschaftsplanes zur Nachnutzung des Parkes 2002 erfolgt. 

 

Sie hat 212.000,- EUR in Ansatz gebracht.  

 

Zeitraum                        Kinder (6 – 16 Jahre)                           Erwachsene  Tageskarten:

01.05. - 31.10.                         0,50 €                                                 1,00 €

01.11. - 31.12.                         frei                                                      0,50 € 

 

Dauerkarten:

01.05. - 31.12.                         5,00 €                                                10,00 €  

 

 

Bei Fremdveranstaltungen kann Sondereintritt erhoben werden. 

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Erläuterung

 

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