Antrag - 13/SVV/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

I.                    Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

 

Wasser ist ein Allgemeingut und das wichtigste Lebensmittel. Die Wasserversorgung ist ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

Im Rahmen der Daseinsvorsorge stellen die Kommunen eine ortsnahe und nachhaltige Versorgung sicher und das in einem europaweit führenden Qualitätsstandard.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt Zielsetzungen, das Vergaberecht von Dienstleistungskonzessionen europaweit transparenter zu regulieren, die sozialen Bedingungen einzubeziehen und Korruption zu bekämpfen. Gleichfalls gilt es, bewährte Strukturen im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, der Umwelt und kommunaler Selbstverwaltung zu bewahren und zu stärken.

 

Die Stadtverordnetenversammlung sieht jedoch im Vorschlag der Europäischen Kommission die Gefahr einer schleichenden Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt und begrüßt die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“.

 

II.                               Die Stadtverordnetenversammlung

 

1.        begrüßt, dass Brandenburg die Bundesrats-Anträge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützt, die fordern, dass die kommunale Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird.

 

2.        fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass bewährte Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht gefährdet und Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit erheblich nachgebessert werden. Die Umsetzung der Richtlinie darf zu keinen erhöhten bürokratischen Belastungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen führen.

 

3.        ruft alle Amts- und Mandatsträger und Bürgerinnen und Bürger in Potsdam auf, die Petition 39433 beim Deutschen Bundestag „Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Trinkwasserversorgung“ zu unterschreiben.

 

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Erläuterung

Begründung:

1.      Zur Dringlichkeit: Der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 24. Januar 2013 dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Davon hat die Fraktion DIE LINKE am Freitag, dem 15.02.2013 Kenntnis erhalten.

2.      Zum Antrag: Die Richtlinie greift tief in die kommunalen Strukturen ein. Insbesondere ist die Wasserversorgung von der Richtlinie betroffen.

 

Nach jetzigem Stand ist ein Inkrafttreten der Richtlinie Mitte 2013 vorgesehen. Eine Umsetzung in deutsches Recht muss anschließend innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht wird durch die vorliegende Richtlinie dahingehend eingeschränkt, dass Kommunen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen die Entscheidungshoheit über diesen Bereich der Daseinsvorsorge behalten. Somit könnten die gewählten kommunalen Gremien nur noch sehr begrenzt selbst über die Organisationsform der kommunalen Daseinsvorsorge entscheiden.

 

Zum Sachverhalt läuft gegenwärtig eine Petition beim Deutschen Bundestag. Diese kann mit gezeichnet werden unter nachfolgender Internetseite: https://epetitionen.-bundestag.de/petitionen/_2013/_01_24/Petition_39433.nc.html

 

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