Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2012, den Preis für Tagestickets im Volkspark Potsdam ab 2013 von 1,50 Euro auf 1,00 Euro zu reduzieren, ist aller Voraussicht nach ein Fehlbetrag in Höhe von 73.000,- € brutto verbunden.

 

Um das sich abzeichnende Defizit ausgleichen zu können, wird die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH die nachstehenden Qualitätseinschränkungen umsetzen:

 

1.    Streichung der Bewachungsleistungen im Volkspark in den Abend- und Nachtzeiten im Zeitraum von Mai bis September (in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag) sowie im Zeitraum Oktober bis Februar (in den Abendstunden an Freitagen und Samstagen).

 

2.     Abschaltung der abendlichen und morgendlichen Beleuchtung im Volkspark, mindestens jedoch Ausschaltung jeder 2. Mastleuchte und Verzicht auf Beleuchtung des Veranstaltungswalls.

 

3.   Reduzierung der Reinigungsgänge auf den gelb eingefärbten, sogenannten Shell-Mex-Flächen um 50% (statt wöchentlicher nunmehr 14-tägige Reinigung).

 

4.   Verzicht auf die Durchführung der Aufwuchsbeseitigung (Unkraut) durch einen externen Dienstleister.

 

5.   Reduzierung der Reinigungsgänge zur Aufsammlung von losem Müll.

 

6.   ckbau von 3 – durch starke Frosteinwirkung geschädigten – Rosenblütenflächen, um den Pflegeaufwand der aufwendigen Pflanzung zu reduzieren.

 

7.   Realisierung weiterer kleinteiliger Einsparmöglichkeiten im Bereich der Betriebskosten, z. B. durch Reduzierung der Laufzeiten von Brunnenanlagen sowie konzentrierte Suche nach allgemeinen Stromsparmaßnahmen vor Ort.

 

8.   Einsparung von Pflegeaufwendungen durch mit Kosten verbundenenckbau der ehemaligen Schaugärten der BUGA 2001.

 

9.   Streichung der Veranstaltung „Saisonauftakt“.

 

Die Bornstedter Feld GmbH weist in ihrer Stellungnahme abschließend darauf hin, dass bei einer Umsetzung der Maßnahmen ein Anstieg von Besucherbeschwerden in Verbindung mit einer nachlassenden Zahlungsbereitschaft nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Die Verwaltung bedauert die auf Grund der o.a. Beschlusslage erforderlichen Einschnitte, die die Attraktivität des Volksparkes beeinträchtigen. Im Ergebnis der durchgeführten Abstimmungen mit der Bornstedter Feld GmbH ist jedoch zugleich gewährleistet, dass dies die Maßnahmen mit geringster Tragweite sind, die sich aus dem ungedeckten Fehlbetrag ergeben.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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