Beschlussvorlage - 13/SVV/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung – UmlAussV) vom 23.02.2009 (GVBl.II/09, [Nr. 07], S.101) wird bis zum Ende der Wahlperiode der Gemeindevertretung in den Umlegungsausschuss der Stadt Potsdam gewählt:

 

Name                            Funktion

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durch Einzelwahl gemäß § 40 Kommunalverfassung (BbgKVerf):

 

Beate Ehlers                                                                                        Fachmitglied

                                                                                                              für Wertermittlung

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

(Doppelklick auf die Tabelle und 2. Zeile je Spalte 0 Punkte (keine) bis 3 Punkte (sehr hohe Wirkung) vergeben.)

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Fachmitglied Frau Scholz scheidet aus dem Umlegungsausschuss aus.

 

Frau Vermessungsassessorin Ehlers übernimmt die Funktion des Fachmitgliedesr Wertermittlung. Sie ist seit 2001 als Referentin für Grundstückswertermittlung tig und Mitglied im Oberen Gutachterausschuss des Landes Brandenburg. Frau Ehlers besitzt die nach § 3 Absatz 2 UmlAussV erforderliche Erfahrung und Sachkunde.

 

Die Wahl des Umlegungsausschussmitgliedes erfolgt bis Ende der Wahlperiode der Gemeindevertreter September 2014 gemäß §§ 40 und 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf).

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Verwaltungskosten des Umlegungsausschusses ist ein Betrag von jährlich 5.000 €r die Jahre 2011 bis 2014 in den Haushalt (Konto 5110100.5431590) eingestellt.

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