Beschlussvorlage - 13/SVV/0266

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gründung einer Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH als Träger der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz gemäß beiliegendem Gesellschaftsvertrag.

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Erläuterung

 

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH. Im Unternehmensverbund der ProPotsdam sind die Kompetenzen für Bauen, Sanieren, Entwickeln und Wohnen gebündelt. Zum Unternehmensverbund ProPotsdam gehören u. a. die Sanierungsträger Potsdam GmbH und die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH. Zweck dieser Gesellschaften ist die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Gesellschaften nehmen entsprechende Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungs- bzw. Entwicklungsträgers für die Landeshauptstadt Potsdam wahr.

 

Mit der Mitteilungsvorlage DS Nr. 13/SVV/0061 wurde der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchung des Areals der ehemaligen Kaserne Krampnitz vorgestellt. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB das geeignete Instrument darstellt, um die Wiedernutzung und ganzheitliche Entwicklung der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft sicherzustellen.

r die Wiedernutzung der brachliegenden Flächen im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme sprechen insbesondere der erhöhte Bedarf an Wohnbauflächen, die ganzheitliche Entwicklung des Areals sowie die zu erwartenden positiven kommunalwirtschaftlichen Effekte.

Inhalt der ebenfalls für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2013 vorgesehenen Beschlussvorlage „Satzung Entwicklungsbereich Krampnitz“ ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs Krampnitz gemäß § 165 Abs. 6 BauGB.

Weitere Hintergrundinformationen sind diesen Vorlagen zu entnehmen.

 

r einen zügigen Beginn der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz soll nach Satzungsbeschluss ein Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB beauftragt werden, da die Landeshauptstadt Potsdam hierfür selbst nicht über die personellen Ressourcen verfügt. Der Unternehmensverbund ProPotsdam hingegen verfügt über ausreichend Kompetenz bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Aufgrund der bereits in der Vergangenheit erfolgreich vorbereiteten und durchgeführten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist der Unternehmensverbund ProPotsdam für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz besonders geeignet.

 

Unter Bezugnahme auf das besondere öffentliche Interesse, welches in der Begründung zur „Satzung Entwicklungsbereich Krampnitz“ bereits ausführlich dargestellt und abgewogen wurde, sowie aufgrund der fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen bei der Erbringung entsprechender Dienstleistungen ist beabsichtigt, keinen privaten Anbieter sondern den Unternehmensverbund ProPotsdam mit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz zu beauftragen. Die Beauftragung der ProPotsdam GmbH ist durch den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft gedeckt. Es ist jedoch aus rein organisatorischen Gründen beabsichtigt eine weitere Gesellschaft unter dem Dach der ProPotsdam GmbH zu gründen, an der die ProPotsdam GmbH allein beteiligt ist. Hierdurch soll eine klare Abgrenzung zum Kerngeschäft der ProPotsdam GmbH Bewirtschaftung des eigenen Wohnungsbestandes sowie zu den bereits anderen treuhänderisch verwalteten Vermögen sichergestellt und damit eine höhere Transparenz der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Träger erreicht werden.

 

 

 

 

 

Die Beauftragung einer der beiden Tochtergesellschaften - Sanierungsträger Potsdam GmbH und Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH - scheidet aus, da der verfolgte Zweck einer klaren Abgrenzung zu anderen Geschäften nicht erreichtrde.

 

Gegenstand des Unternehmens soll die treuhänderische Trägerschaft und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Potsdam im Sinne des zweiten Kapitels des Baugesetzbuches sein.

 

Das Stammkapital der Tochtergesellschaft soll 100.000 Euro betragen.

 

Bei der Beauftragung des Trägers werden die Voraussetzungen nach §§ 167, 158 BauGB beachtet.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam. Somit sind gesellschaftsvertraglich die kommunalrechtlichen Vorgaben gesichert. Das Tochterunternehmen soll aufgrund der voraussichtlichen Größe keinen eigenen Aufsichtsrat haben. Der Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf die Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH wird insbesondere über den Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH und die Zustimmungspflichten der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH zu Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaft gesichert.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag bzw. die Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen. § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam regelt darüber hinaus, dass die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar und mittelbar mehr als ein Viertel der Anteilelt, entscheidet.

 

Der Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH soll über die beabsichtigte Gründung der Tochtergesellschaft in dessen nächsten Sitzung im Mai informiert werden.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Gründung des Tochterunternehmens der ProPotsdam GmbH sind die Regelungen des GmbHG, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

 

Die Stammeinlage wird von der ProPotsdam GmbH erbracht.

 

Die Gründungskosten trägt die Gesellschaft.

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Anlagen

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