Anfrage - 13/SVV/0286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Gesprächen wurde ich wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die im Vergabegesetz vorgesehene Bezahlung nach einem Mindestlohn von 8 Euro für das Reinigungspersonal und den Wachschutz in der Stadtverwaltung und in städtischen Einrichtungen nicht durchgängig gesichert sei.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Werden das Reinigungs- und Wachschutzpersonal in der Stadtverwaltung bzw. in städtischen Einrichtungen durchgängig mit dem Mindestlohn von 8 Euro bezahlt?

 

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Erläuterung

 

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